Änderung § 123 EStG vom 21.12.2022

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§ 123 EStG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.12.2022 geltenden Fassung
§ 123 EStG n.F. (neue Fassung)
in der am 21.12.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 19 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
(Text alte Fassung)

§ 123 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 123 (aufgehoben)





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