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§ 17c - Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)

neugefasst durch B. v. 03.12.1998 BGBl. I S. 3497; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.05.1976; FNA: 2032-1-11-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 17c Ausschluss der Zulage



1Die Zulage wird nicht gewährt

1.
in den Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes,

2.
soweit nicht zwischen Volldienst und Bereitschaftsdienst unterschieden wird,

3.
folgenden Besoldungsempfängern:

a)
Beamten, die als Pförtner oder Wächter tätig sind,

b)
Soldaten, die Wachdienst oder Sonderdienste im Innendienst leisten,

c)
Beamten und Soldaten, die

aa)
Zulagen nach § 22, §§ 23m, 23o oder § 23p erhalten oder

bb)
Auslandsdienstbezüge oder einen Auslandsverwendungszuschlag nach dem 5. Abschnitt des Bundesbesoldungsgesetzes erhalten,

d)
Beamten und Soldaten, die auf Schiffen und schwimmenden Geräten tätig sind, wenn die durch diese Tätigkeit bedingte besondere Dienstplangestaltung bereits anderweitig berücksichtigt ist.

2Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a gilt nicht für Beamte im Sicherungsdienst des Bundeskriminalamtes.





 

Frühere Fassungen von § 17c EZulV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020 (10.01.2020)Artikel 5 Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
vom 08.01.2020 BGBl. I S. 27
aktuell vorher 01.05.2017Artikel 2 Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
vom 10.04.2017 BGBl. I S. 828
aktuell vorher 01.10.2013Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
vom 20.08.2013 BGBl. I S. 3286
aktuellvor 01.10.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17c EZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17c EZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Artikel 2 11. EZulVÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... Absatz 1 ausgeübt wird, höchstens jedoch 111 Euro monatlich." 9. Dem § 17c wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a gilt nicht ...

Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 5 BesStMV Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... Die Zulage wird nicht neben der Zulage nach § 16c gewährt." 6. § 17c Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt: ...