§ 5 Ausschluss der Zulage
Die Zulage wird nicht gewährt
- 1.
- neben Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes,
- 2.
- in den Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes oder
- 3.
- wenn der Dienst zu ungünstigen Zeiten auf andere Weise als abgegolten oder ausgeglichen gilt.
Frühere Fassungen von § 5 EZulV
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 03.06.2008 BGBl. I S. 970
Artikel 1 8. EZulVÄndV ... die Wörter des Bundes" angefügt. 2. § 5 Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt geändert: a) Im ersten Teilsatz werden die ...
Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369
Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 5 BesStMV Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... 23r Zulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien". 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Ausschluss der Zulage Die Zulage ... in Laboratorien". 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Ausschluss der Zulage Die Zulage wird nicht gewährt 1. neben ...
Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 2 EZulVuaÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... 4a Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit § 5 Ausschluss der Zulage § 6 (weggefallen) Titel 2 Zulage für ... Dienste eine höhere Zulage zu, ist dieser Betrag maßgeblich." 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 5 Ausschluss der Zulage". b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: ...
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