Über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage
11a zu dieser Verordnung erteilt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 4 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 2014 (vom 15.01.2013) ... a) In Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „(§ 23 Abs. 2 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 1)" durch die Angabe „(§ 23 Absatz 2 Satz 1, § 28 Absatz 3 Satz ... Prüfung" ersetzt. 15. § 28 wird aufgehoben. 16. § 29 wird § 28 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt ... Tätigkeit bedarf." 17. Nach dem neuen § 28 wird folgender § 29 eingefügt: „§ 29 Zeugnis Über das Bestehen des ... 17. Nach dem neuen § 28 wird folgender § 29 eingefügt: „§ 29 Zeugnis Über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ... dem Muster der Anlage 11a zu dieser Verordnung erteilt." 18. Nach dem neuen § 29 wird folgende Überschrift eingefügt: „Dritter Unterabschnitt Dritter ... Fassung. 30. In der Überschrift der Anlage 15 wird die Angabe „(zu § 29 Abs. 3 Satz 2)" durch die Angabe „(zu § 28 Absatz 3 Satz 2)" ...