Start
>
Inhalt KAV
>
§ 6
Updates
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 6 - Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
V. v. 09.01.1992
BGBl. I S. 12
, 407; zuletzt geändert durch
Artikel 3
Abs. 4 V. v. 01.11.2006
BGBl. I S. 2477
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 752-1-12
Elektrizität und Gas
1 weitere Fassung
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 10 Vorschriften zitiert
§ 5
←
→
§ 7
§ 6 Aufsichtsrechte und -maßnahmen
§ 6 wird in
1 Vorschrift zitiert
(1) Die zuständige Behörde kann von Versorgungsunternehmen und Gemeinden die Auskünfte und Belege verlangen, die zur Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung erforderlich sind.
(2) §§
65
und
69
Energiewirtschaftsgesetz
findet entsprechende Anwendung.
§ 5
←
→
§ 7
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§ 6 KAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 KAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KAV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Artikel 3 2. EnWRNG Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen
... für den Netzzugang und die allgemeinen Tarife" ersetzt. 8. In §
6
Abs. 2 wird die Angabe „§ 18" durch die Angabe „§§ 65 und 69" ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in KAV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/4630/a64053.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Updates
|
Web-Widget
|
RSS-Feed