§ 9 - Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

G. v. 11.01.2005 BGBl. I S. 78; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Geltung ab 15.01.2005; FNA: 96-14 Luftverkehr
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§ 9 Sicherheitsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen


§ 9 hat 1 frühere Fassung und wird in 30 Vorschriften zitiert

(1) 1Ein Luftfahrtunternehmen ist zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs verpflichtet,

1.
Sicherheitsmaßnahmen bei der Abfertigung von Fluggästen und der Behandlung von Post, Gepäck, Fracht und Versorgungsgütern durchzuführen; dies beinhaltet insbesondere auch die Sicherstellung der Durchführung der in den Kapiteln 7 und 8 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 genannten Maßnahmen in Bezug auf Post, Material und Bordvorräte von Luftfahrtunternehmen;

2.
die ihm auf einem Flugplatz überlassenen Bereiche der Luftseite gegen unberechtigten Zugang zu sichern und, soweit es sich um Sicherheitsbereiche handelt, den Zugang nur hierzu besonders berechtigten Personen zu gestatten; soweit Betriebsgebäude, Frachtanlagen und sonstige Betriebseinrichtungen von dem Luftfahrtunternehmen selbst oder in seinem Auftrag errichtet oder von ihm selbst betrieben werden, gilt § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 7 entsprechend;

3.
Personal, das Luftsicherheitsaufgaben wahrnimmt, sowie Personen mit Zugang zu Sicherheitsbereichen oder zu Gegenständen, die zur Luftseite eines Flughafens oder in Luftfahrzeuge verbracht werden, nach Maßgabe von Abschnitt 11.2. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zu schulen;

4.
seine auf einem Flugplatz abgestellten Luftfahrzeuge so zu sichern, dass weder unberechtigte Personen Zutritt haben noch verbotene Gegenstände in das Luftfahrzeug verbracht werden können;

5.
Luftfahrzeuge, die Gegenstand von Bedrohungen, insbesondere von Bombendrohungen sind, auf eine Sicherheitsposition zu verbringen oder bei einer Verbringung durch den Flugplatzbetreiber nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 mitzuwirken;

6.
soweit erforderlich, an der Überprüfung nach § 7 mitzuwirken.

2Die in Satz 1 Nummer 1 bis 6 aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind von dem Unternehmen in einem Luftsicherheitsprogramm im Sinne des Artikels 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 darzustellen, welches der Luftsicherheitsbehörde innerhalb einer von ihr zu bestimmenden Frist zur Zulassung vorzulegen ist; die Luftsicherheitsbehörde kann Ausnahmen von der Vorlagepflicht sowie für Luftfahrtunternehmen, die ausschließlich Luftfahrzeuge mit einem Höchstgewicht von bis zu 5,7 Tonnen betreiben, auch Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Absatz 1 zulassen. 3In regelmäßigen Abständen von nicht mehr als fünf Jahren hat eine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu erfolgen; die Luftsicherheitsbehörde kann kürzere Zeitabstände für die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen festlegen. 4Bestehen begründete Zweifel am Fortbestand der Zulassungsvoraussetzungen, kann die Zulassung entzogen werden. 5Die Zulassung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. 6Nachträgliche Auflagen sind zulässig. 7Die Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, die im Luftsicherheitsprogramm oder die im nach Artikel 13 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 anzuerkennenden Luftsicherheitsprogramm dargestellten Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der von der Luftsicherheitsbehörde vorgegebenen Frist oder, soweit keine Frist vorgegeben wird, innerhalb eines Monats nach der Zulassung durchzuführen; sie benennen eine Person, die für die Sicherheit im Unternehmen zuständig ist.

(1a) Die Luftfahrtunternehmen sollen die Tätigkeit der Luftsicherheits-Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Drittstaaten unterstützen.

(2) Absatz 1 gilt

1.
für Luftfahrtunternehmen, die eine Genehmigung nach § 20 des Luftverkehrsgesetzes besitzen, auch außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, wenn und soweit die jeweils örtlich geltenden Vorschriften nicht entgegenstehen;

2.
für Luftfahrtunternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes haben, sofern sie Verkehrsflughäfen in der Bundesrepublik Deutschland benutzen, auch außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, wenn und soweit die jeweils örtlich geltenden Vorschriften nicht entgegenstehen.

(3) Die Luftsicherheitsbehörde kann ein Luftfahrtunternehmen zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen entsprechend Absatz 1 auch auf sonstigen Flugplätzen verpflichten, soweit dies zur Sicherung des Betriebs des Luftfahrtunternehmens erforderlich ist.

(3a) Ein Luftfahrtunternehmen, das die Voraussetzungen nach Ziffer 6.8.1. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 erfüllt, wird als Luftfahrtunternehmen, das Luftfracht oder Luftpost von einem Drittstaaten-Flughafen in die Europäische Union befördert (ACC3), benannt.

(3b) Wurde ein ACC3 nach Ziffer 6.8.1.5. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaates in die Datenbank der Europäischen Union zur Sicherheit der Lieferkette aufgenommen, gilt es als für alle Beförderungen von dem erfassten Drittstaaten-Flughafen in die Bundesrepublik Deutschland als von der Luftsicherheitsbehörde anerkannt.

(3c) 1Die EU-Validierung der Luftsicherheit eines ACC3 kann durch in Drittstaaten entsandte Luftsicherheitsverbindungsbeamte der Bundespolizei, das Luftfahrt-Bundesamt, einem von der Luftsicherheitsbehörde zugelassenen EU-Validierungsprüfer oder einem von der EU-Kommission als gleichwertig anerkannten Validierungsprüfer durchgeführt werden. 2Die Luftsicherheitsbehörde lässt natürliche oder juristische Personen als EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit zu, wenn diese die in Ziffer 11.6.3. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 enthaltenen sowie durch Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 7 näher bestimmten Voraussetzungen erfüllen. 3Die Zulassung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. 4Nachträgliche Auflagen sind zulässig.

(3d) Die von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaates vorgenommene EU-Validierung der Luftsicherheit gilt als von der Luftsicherheitsbehörde anerkannt.

(4) Ein anderer als der in Absatz 1 bezeichnete Halter von Luftfahrzeugen kann von der Luftsicherheitsbehörde zur Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen entsprechend den Absätzen 1 bis 3 verpflichtet werden, soweit dies zur Sicherung des Flugbetriebs erforderlich ist.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes G. v. 23. Februar 2017 BGBl. I S. 298 m.W.v. 4. März 2017

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Frühere Fassungen von § 9 LuftSiG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.03.2017Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
vom 23.02.2017 BGBl. I S. 298

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 9 LuftSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 LuftSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 LuftSiG Aufgaben (vom 04.03.2017)
... nach § 7 vornimmt, 3. Luftsicherheitsprogramme nach § 8 Absatz 1 Satz 2 und § 9 Absatz 1 Satz 2 zulässt, 4. Sicherheitsausrüstung nach § 10a zertifiziert und ... Sicherheitsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber nach § 8, der Luftfahrtunternehmen nach § 9 und der Beteiligten an der sicheren Lieferkette nach § 9a anordnet und deren Einhaltung ...
§ 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfungen (vom 01.05.2020)
... des § 8 oder zu einem überlassenen Bereich eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll, 2. Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der ... eines Flugplatzes im Sinne des § 8 oder b) den überlassenen Bereichen nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 gewährt werden soll. Ein unmittelbarer Einfluss auf die ...
§ 8 LuftSiG Sicherheitsmaßnahmen *) der Flugplatzbetreiber (vom 04.03.2017)
... Sicherheitspositionen zu verbringen oder bei einer Verbringung durch das Luftfahrtunternehmen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 mitzuwirken und die Entladung sowie die Ver- und Entsorgung der Luftfahrzeuge ...
§ 10 LuftSiG Zugangsberechtigung (vom 26.11.2019)
... zum Nachweis der Zugangsberechtigung ein Ausweis durch den Unternehmer nach § 8 Abs. 1 oder § 9 Abs. 1 ausgestellt werden. Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, den Ausweis in den ...
§ 10a LuftSiG Sicherheitsausrüstung (vom 04.03.2017)
... Sicherheitsausrüstung darf für Maßnahmen nach den §§ 5, 8, 9 und 9a nur verwendet werden, wenn sie durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert ist. ...
§ 11 LuftSiG Verbotene Gegenstände (vom 04.03.2017)
... Soweit in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 überlassene Bereiche im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 betroffen sind sowie in Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 2 kann das Bundesministerium des ...
§ 16 LuftSiG Zuständigkeiten (vom 01.05.2020)
... anderes bestimmt ist. (3) Die Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde nach § 9 Absatz 1 und 2 bis 4 und § 9a einschließlich der Überwachung der Einhaltung der diesbezüglichen ... gilt nicht für Flughafenlieferungen, es sei denn, dass überlassene Bereiche im Sinne von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 betroffen sind. Die Aufgaben nach § 10a Absatz 3 und 4 werden ebenfalls vom ... der Einhaltung der luftsicherheitsrechtlichen Verpflichtungen der Luftfahrtunternehmen nach § 9 Absatz 1a werden in bundeseigener Verwaltung wahrgenommen. Im Übrigen können die ...
§ 16a LuftSiG Beleihung (vom 01.05.2020)
... Absatz 1 bis 3 und 2. Zulassungs-, Zertifizierungs- und Überwachungsaufgaben nach § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 6 , § 9 Absatz 3, § 9a Absatz 2 und § 10a Absatz 2 bis 4. (2) Die ... Zulassungs-, Zertifizierungs- und Überwachungsaufgaben nach § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 6, § 9 Absatz 3 , § 9a Absatz 2 und § 10a Absatz 2 bis 4. (2) Die Beleihung ist nur ...
§ 17 LuftSiG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 26.11.2019)
... Bestimmungen zur Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen nach den §§ 8, 9 und 9a zu erlassen. In den Rechtsverordnungen nach Satz 1 können insbesondere ...
§ 18 LuftSiG Bußgeldvorschriften (vom 04.03.2017)
... 5 Satz 3 eine Angabe nicht richtig macht, 2. entgegen § 8 Absatz 1 Satz 2 oder § 9 Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz ein Luftsicherheitsprogramm nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 3. einer ... oder einer vollziehbaren Auflage nach § 8 Absatz 1 Satz 3 oder Satz 4, § 8 Absatz 2, § 9 Absatz 1 Satz 5 oder Satz 6 oder Absatz 3c Satz 3 oder Satz 4 , § 9a Absatz 2 Satz 3 oder Satz 4 oder § 11 Absatz 2 Satz 2 zuwiderhandelt,  ... 2 Satz 2 zuwiderhandelt, 4. entgegen § 8 Absatz 1 Satz 5 erster Halbsatz oder § 9 Absatz 1 Satz 7 erster Halbsatz eine dort genannte Sicherheitsmaßnahme nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
§ 22 LuftSiG Übergangsregelung (vom 04.03.2017)
... (2) Eine Überprüfung der Luftsicherheitsprogramme nach § 8 Absatz 1 Satz 6 und § 9 Absatz 1 Satz 3 muss frühestens ein Jahr nach dem 4. März 2017 erfolgen. (3) Die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundespolizeigesetz (BPolG)
Artikel 1 G. v. 19.10.1994 BGBl. I S. 2978, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
§ 4 BPolG Luftsicherheit (vom 27.06.2020)
... obliegt der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach den §§ 3, 5, 9 Absatz 1a und § 10a Absatz 2 des Luftsicherheitsgesetzes, soweit diese Aufgaben nach § 16 Absatz ...

Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
V. v. 06.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 193
§ 1 LuftSiSchulV Anwendungsbereich
... Satz 1 des Luftsicherheitsgesetzes genannten Stellen, die nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder § 9a Absatz 1 Satz 1 des Luftsicherheitsgesetzes zur Schulung des eingesetzten Personals ...
§ 2 LuftSiSchulV Begriffsbestimmungen
... 1 des Luftsicherheitsgesetzes genannten Stellen, die nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 oder § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder § 9a Absatz 1 Satz 1 des Luftsicherheitsgesetzes zur Schulung des eingesetzten Personals ...
§ 9 LuftSiSchulV Zuständigkeiten
... oder ausüben zu wollen, die die Sicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen nach § 9 des Luftsicherheitsgesetzes oder der in § 9a Absatz 1 Satz 1 des Luftsicherheitsgesetzes genannten Stellen betreffen, ... oder Ausbilder Schulungen, die die Sicherheitsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 des Luftsicherheitsgesetzes oder der Beteiligten an der sicheren Lieferkette nach § 9a Absatz 1 des ... Sprengstoffspürhunde-Team für Sicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen nach § 9 des Luftsicherheitsgesetzes oder der Beteiligten an der sicheren Lieferkette nach § 9a des Luftsicherheitsgesetzes ...

Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV)
V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 947; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
§ 1 LuftSiZÜV (vom 01.05.2020)
... zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes , 2. bei Personen im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes vor ... der Personal- und Warenkontrollen oder Frachtkontrollen nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Luftsicherheitsgesetzes eine Ausbildung erfolgt, vor Aufnahme dieser Ausbildung, 3. bei Personen im Sinne des ...
§ 2 LuftSiZÜV
... oder der überlassene, nicht allgemein zugängliche Bereich nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes befindet, 2. im Falle des § 7 Abs. ...
§ 3 LuftSiZÜV (vom 01.05.2020)
... Flugplatz- oder Luftfahrtunternehmen, zu dessen Bereichen nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes Zutritt gewährt werden soll; diese leiten den Antrag an die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ...
§ 8 LuftSiZÜV
... Zugang zu den nicht allgemeinen zugänglichen Bereichen nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes erhalten sollen, sowie 2. Beamte des Polizeivollzugsdienstes und der Zollverwaltung. ...

Luftsicherheitsausrüstungsverordnung (LuftSiAV)
V. v. 11.05.2021 BGBl. I S. 1159
§ 3 LuftSiAV Maßgebliche Standards und weitergehende Anforderungen für Sicherheitsausrüstung
... Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für Maßnahmen nach den §§ 9 und 9a des Luftsicherheitsgesetzes ein berechtigtes Interesse nachweist und zum Zugang zu ...

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)
V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 944; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
Anlage 1 LuftSiGebV (zu § 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.02.2024)
... (LSP) eines Luftfahrunter- nehmens (LFU) gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Ab- satz 1 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008  ... 13 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 i. V. m. § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 LuftSiG 9.1.1 Zulassung des LSP eines LFU gemäß ... 13 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 i. V. m. § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 LuftSiG 235,50 9.1.2 Validierung des LSP eines LFU ... 13 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 i. V. m. § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 3 LuftSiG 183,00 9.1.3 Genehmigung von Änderungen ... 13 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 i. V. m. § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 LuftSiG 168,00  ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 nach den ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 i. V. m. Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verordnung ... (EU) 2015/1998 betreffen, gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Ver- ordnung (EG) Nr. ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 i. V. m. Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 der ... Luftfahrzeuge unter 5,7 t MTOW betreiben, gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 in Bezug auf die ... Sicherheitsmaßnahmen des LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 5 i. V. m. § 9 LuftSiG 18,38 je angefangene Viertelstunde pro Auditor ... Auflagen zum LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 6 LuftSiG , soweit diese vom Luftfahrtunternehmen zu vertreten sind nach ... 14.1 Zulassung eines EU-Validierungsprüfers gemäß § 9 Ab- satz 3c Satz 2 LuftSiG nach Zeitaufwand ... der Zulassung als EU-Validierungsprüfer gemäß § 9 Absatz 3c Satz 2 LuftSiG nach Zeitaufwand 14.3 Anerkennung der Schulung ...

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
neugefasst durch B. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 698; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 20b LuftVG
... besonders zu berücksichtigen, mit dem Ziel, Barrierefreiheit zu erreichen. § 9 Abs. 2 des Luftsicherheitsgesetzes gilt entsprechend. Die Einzelheiten der Barrierefreiheit können durch ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
G. v. 23.02.2017 BGBl. I S. 298
Artikel 1 1. LuftSiGÄndG Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
... durch das Wort „Sicherheitsmaßnahmen" ersetzt. c) In der Angabe zu § 9 wird das Wort „Sicherungsmaßnahmen" durch das Wort ... durch das Wort „Sicherheitsmaßnahmen" ersetzt. d) Nach der Angabe zu § 9 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 9a Sicherheitsmaßnahmen der ... nach § 7 vornimmt, 3. Luftsicherheitsprogramme nach § 8 Absatz 1 Satz 2 und § 9 Absatz 1 Satz 2 zulässt, 4. Sicherheitsausrüstung nach § 10a zertifiziert und ... Sicherheitsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber nach § 8, der Luftfahrtunternehmen nach § 9 und der Beteiligten an der sicheren Lieferkette nach § 9a anordnet und deren Einhaltung ... eines Verkehrsflughafens im Sinne des § 8 oder eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 " durch die Wörter „zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im ... des § 8 oder zu einem überlassenen Bereich eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 " ersetzt. ccc) In Nummer 2 werden die Wörter „sowie der Fracht-, ... Flugplatzes im Sinne des § 8 oder b) den überlassenen Bereichen nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 gewährt werden soll." bb) Folgender Satz 2 wird ... Sicherheitspositionen zu verbringen oder bei einer Verbringung durch das Luftfahrtunternehmen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 mitzuwirken und die Entladung sowie die Ver- und Entsorgung der Luftfahrzeuge ... durch das Wort „Sicherheitsmaßnahmen" ersetzt. 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... durch das Wort „Sicherheitsmaßnahmen" ersetzt. 10. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Sicherheitsmaßnahmen ... (2) Sicherheitsausrüstung darf für Maßnahmen nach den §§ 5, 8, 9 und 9a nur verwendet werden, wenn sie durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert ist. ... „Soweit in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 überlassene Bereiche im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 betroffen sind sowie in Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 2 kann das Bundesministerium des ... wird wie folgt gefasst: „(3) Die Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde nach § 9 Absatz 1 und 2 bis 4 und § 9a einschließlich der Überwachung der Einhaltung der diesbezüglichen ... gilt nicht für Flughafenlieferungen, es sei denn, dass überlassene Bereiche im Sinne von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 betroffen sind. Die Aufgaben nach § 10a Absatz 3 und 4 werden ebenfalls vom ... der Einhaltung der luftsicherheitsrechtlichen Verpflichtungen der Luftfahrtunternehmen nach § 9 Absatz 1a werden in bundeseigener Verwaltung wahrgenommen. Im Übrigen können die Aufgaben der ... Absatz 1 bis 3 und 2. Zulassungs-, Zertifizierungs- und Überwachungsaufgaben nach § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 6 , § 9 Absatz 3, § 9a Absatz 2 und § 10a Absatz 2 bis 4. (2) Die ... Zulassungs-, Zertifizierungs- und Überwachungsaufgaben nach § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 6, § 9 Absatz 3 , § 9a Absatz 2 und § 10a Absatz 2 bis 4. (2) Die Beleihung ist nur ... Bestimmungen zur Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen nach den §§ 8, 9 und 9a zu erlassen. In den Rechtsverordnungen nach Satz 1 können insbesondere Einzelheiten zu ... 5 Satz 3 eine Angabe nicht richtig macht, 2. entgegen § 8 Absatz 1 Satz 2 oder § 9 Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz ein Luftsicherheitsprogramm nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 3. einer ... oder einer vollziehbaren Auflage nach § 8 Absatz 1 Satz 3 oder Satz 4, § 8 Absatz 2, § 9 Absatz 1 Satz 5 oder Satz 6 oder Absatz 3c Satz 3 oder Satz 4 , § 9a Absatz 2 Satz 3 oder Satz 4 oder § 11 Absatz 2 Satz 2 zuwiderhandelt,  ... 2 Satz 2 zuwiderhandelt, 4. entgegen § 8 Absatz 1 Satz 5 erster Halbsatz oder § 9 Absatz 1 Satz 7 erster Halbsatz eine dort genannte Sicherheitsmaßnahme nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ... (2) Eine Überprüfung der Luftsicherheitsprogramme nach § 8 Absatz 1 Satz 6 und § 9 Absatz 1 Satz 3 muss frühestens ein Jahr nach dem 4. März 2017 erfolgen. (3) Die ...
Artikel 2 1. LuftSiGÄndG Änderung des Bundespolizeigesetzes
... obliegt der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach den §§ 3, 5, 9 Absatz 1a und § 10a Absatz 2 des Luftsicherheitsgesetzes, soweit diese Aufgaben nach § 16 Absatz ...

Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
Artikel 1 LuftSiGebVÄndV Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
... (LSP) eines Luftfahrunter- nehmens (LFU) gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Ab- satz 1 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008  ... Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 i. V. m. § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 LuftSiG 9.1.1 Zulassung des LSP eines LFU gemäß ... Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 i. V. m. § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 LuftSiG 235,50 9.1.2 Validierung des LSP eines LFU ... Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 i. V. m. § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 3 LuftSiG 183,00 9.1.3 Genehmigung von Änderungen ... 13 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 i. V. m. § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 LuftSiG 168,00  ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 nach den ... (EU) 2015/1998 betreffen, gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Ver- ordnung (EG) Nr. ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verord- nung (EG) Nr. 300/2008 nach ... Luftfahrzeuge unter 5,7 t MTOW betreiben, gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. ... der Anforderungen an das LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 2 oder 3 LuftSiG i. V. m. Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 in Bezug auf die ... Sicherheitsmaßnahmen des LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 5 i. V. m. § 9 LuftSiG 18,38 je angefangene Viertelstunde pro Auditor  ... Auflagen zum LSP eines LFU gemäß § 2 Satz 2 Nummer 3 und § 9 Absatz 1 Satz 6 LuftSiG , soweit diese vom Luftfahrtunternehmen zu vertreten sind nach ... 14.1 Zulassung eines EU-Validierungsprüfers gemäß § 9 Ab- satz 3c Satz 2 LuftSiG nach Zeitaufwand  ... der Zulassung als EU-Validierungsprüfer gemäß § 9 Absatz 3c Satz 2 LuftSiG nach Zeitaufwand 14.3 Anerkennung der ...

Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
V. v. 02.04.2008 BGBl. I S. 647
Artikel 2 LuftSiSchulVEV Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
... Luft- sicherheitskontrollkräften nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LuftSiG   5.1.1 je ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
Artikel 1 V. v. 02.04.2008 BGBl. I S. 647; aufgehoben durch § 36 V. v. 06.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 193
§ 1 LuftSiSchulV Anwendungsbereich
§ 10 LuftSiSchulV Prüfungszweck

Verkehrsflughafen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung (VFlughSiKArbbV)
V. v. 19.05.2021 BAnz AT 25.05.2021 V1
Anlage VFlughSiKArbbV (zu § 1 Absatz 1) Rechtsnormen des Entgelttarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 24. Januar 2019

Zweite Verkehrsflughäfen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung (2. VFlughSiKArbbV)
V. v. 12.12.2022 BAnz AT 21.12.2022 V1
Anlage 2. VFlughSiKArbbV (zu § 1 Absatz 1) Rechtsnormen des Entgelttarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 28. März 2022


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