§ 32 Entstehung des Heueranspruchs
Der Anspruch auf Heuer entsteht mit dem Dienstantritt. Hat sich das Besatzungsmitglied vorher zur Musterung zu stellen oder sonst zur Verfügung des Reeders zu halten, so entsteht der Anspruch auf Heuer schon in diesem Zeitpunkt.
interne Verweise§ 39 SeemG Verpflegung und Speiserolle ... Besatzungsmitglied hat von dem Zeitpunkt ab, in dem der Anspruch auf Heuerzahlung entsteht (§ 32 ), bis zur Beendigung des Heuerverhältnisses Anspruch auf angemessene Verpflegung. ...
§ 41 SeemG Unterbringung ... Besatzungsmitglied hat von dem Zeitpunkt ab, in dem der Anspruch auf Heuerzahlung entsteht (§ 32 ), bis zur Beendigung des Heuerverhältnisses Anspruch auf angemessene Unterbringung ...
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