3. - Brennereiordnung (BrennO k.a.Abk.)
Drittes Buch Überwachung der Herstellung und
Reinigung von Branntwein
1. Abschnitt Errichtung, Anmeldung und
Erlöschen der Brennereien
3. Brennereibelegheft
§ 56
Der Brennereibesitzer hat die in § 50 bezeichneten und die sonstigen Schriftstücke und Unterlagen, die amtlich an ihn gelangen, nach Weisung des Hauptzollamts zu einem Belegheft zu vereinigen, das nach Anordnung des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes aufzubewahren ist.
§ 57
(weggefallen)
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