Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

3. - Brennereiordnung (BrennO k.a.Abk.)

Abschnitt 1 V. v. 16.03.1935 RMBl. S. 117; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
Geltung ab 04.03.1998; FNA: 612-7-12 Verbrauchsteuern und Monopole
|
Drittes Buch Überwachung der Herstellung und Reinigung von Branntwein
4. Abschnitt Betriebsbestimmungen
A. Verschlußbrennereien
3. Betriebserklärung
§ 137
§ 138

Drittes Buch Überwachung der Herstellung und Reinigung von Branntwein

4. Abschnitt Betriebsbestimmungen

A. Verschlußbrennereien

3. Betriebserklärung

§ 137


§ 137 hat 1 frühere Fassung

(1) Zusammen mit der Anzeige gemäß § 134 Abs. 1 hat der Brennereibesitzer in einer dem Aufsichtsoberbeamten doppelt einzureichenden Betriebserklärung das Verfahren eingehend zu beschreiben, das bei der Branntweingewinnung und Branntweinreinigung angewendet werden soll. Die Betriebserklärung soll ein lückenloses Bild von der Betriebsweise, angefangen vom Beginn der Rohstoffbehandlung bis zum Ende des Abtriebs, geben. Es ist in ihr insbesondere Auskunft zu geben über die Art und Menge der jeweils zur Verwendung gelangenden Rohstoffe und Hilfsstoffe (Verhältnis des zur Verzuckerung verwendeten Malzes zu den Rohstoffmengen in Hundertteilen), über die Art ihrer Mengenermittlung und Vorbereitung für den Abtrieb, über den Verlauf des Roh- und Feinbrennens (z.B. Menge und Weingeistgehalt der Erzeugnisse, höchste und niedrigste Abtriebsstärken, Durchschnittsstärke, Art der Vor- und Nachlaufabscheidung, Art und Menge etwaiger Zusatzstoffe - Geschmacks- oder Reinigungsstoffe - beim Feinbrennen), den Zeitpunkt des Beginns der einzelnen Abschnitte und die Zeitdauer dieser Abschnitte. Soweit eine Gewinnung von Fuselöl, Hefe usw. erfolgt, hat sich die Beschreibung auch darauf zu erstrecken.

(2) Bei Brennereien, die mehlige oder Rübenstoffe verarbeiten, ist der Verlauf der Maischebereitung anzugeben (z.B. Zerkleinern und Aufschließen der Rohstoffe, Stärkebestimmung und Stärkegehalt, Zusatz des Malzes, Verlauf der Verzuckerung, Art, Menge, Herstellung und Zusatz des Gärmittels, Spülwasserbehandlung), ferner die weitere Behandlung der Maische (z.B. Befüllung mehrerer Gärbottiche, Mischen verschiedener Maischen, Abschöpfen von Maische aus einem Gärbottich in einen anderen), nach Möglichkeit die durchschnittliche Konzentration und Temperatur während der verschiedenen Gärabschnitte, die Gewinnung und weitere Behandlung von weingeisthaltigem Waschwasser aus der Kohlensäurewäsche und die Beschickung des Brenngeräts unter Angabe der für die einzelnen Handlungen notwendigen Zeiten. Bei anderen Brennereien sind die entsprechenden Angaben zu machen.

(3) Die Betriebserklärung muß mit den Betriebsbestimmungen im Einklang stehen.

(4) Am Schluß der Betriebserklärung sind die gewährten Betriebsvergünstigungen anzugeben und dabei die Genehmigungsverfügungen anzuführen.

(5) Änderungen der Betriebsweise sind durch Nachtragserklärungen mitzuteilen.


Text in der Fassung des Artikels 7 Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung G. v. 19. März 2008 BGBl. I S. 450 m.W.v. 1. April 2008

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 138



(weggefallen)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed