§ 167 - Brennereiordnung (BrennO k.a.Abk.)
Drittes Buch Überwachung der Herstellung und
Reinigung von Branntwein
4. Abschnitt Betriebsbestimmungen
B. Abfindungsbrennereien
3. Betriebsführung
e) Benutzung der Betriebseinrichtung
zu anderen als Brennereizwecken
§ 167
Die Bestimmungen in § 144 finden entsprechende Anwendung.
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