Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Passmusterverordnung (PassMustV)

Artikel 1 V. v. 08.08.2005 BGBl. I S. 2306; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386
Geltung ab 01.11.2005; FNA: 210-5-10 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
| |

§ 3 Lichtbild


§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

Bei der Beantragung eines Passes ist vom Passbewerber ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand vorzulegen. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Die Passbehörde kann vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen, vom Gebot der fehlenden Augenbedeckung aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen. Im Übrigen muss das Lichtbild den Anforderungen der Anlage 3 entsprechen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 3 PassMustV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PassMustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassMustV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 3 PassMustV zu § 3
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland
V. v. 21.08.2003 BGBl. I S. 1730, 1971; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386
§ 5 PassV Lichtbild
...  3 der Passmusterverordnung gilt für das bei der Beantragung eines amtlichen Passes vorzulegende ...

Verordnung zur Durchführung des Paßgesetzes (DVPassG)
V. v. 02.01.1988 BGBl. I S. 13; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386
§ 4 DVPassG Lichtbilder
... auf einem Passersatz die Anbringung eines Lichtbildes vorgesehen ist, gilt § 3 der Passmusterverordnung ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed