Die Deutsche Welle erarbeitet ihre Aufgabenplanung nach dem Verfahren gemäß den §§
4 bis 4b des
Deutsche-Welle-Gesetzes erstmals für die Jahre 2006 bis 2009. Der Wirtschaftsplan mit Überleitungsrechnung, Stellenplan und Bewirtschaftungsgrundsätzen gemäß §
48 des
Deutsche-Welle-Gesetzes wird von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2006 erstellt. Der Jahresabschluss gemäß §
55 des
Deutsche-Welle-Gesetzes ist von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2004 zu erstellen.