Die Deutsche Welle erarbeitet ihre Aufgabenplanung nach dem Verfahren gemäß den §§
4 bis 4b des
Deutsche-Welle-Gesetzes erstmals für die Jahre 2006 bis 2009. Der Wirtschaftsplan mit Überleitungsrechnung, Stellenplan und Bewirtschaftungsgrundsätzen gemäß §
48 des
Deutsche-Welle-Gesetzes wird von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2006 erstellt. Der Jahresabschluss gemäß §
55 des
Deutsche-Welle-Gesetzes ist von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2004 zu erstellen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien kann den Wortlaut des
Deutsche-Welle-Gesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
(1) Artikel
1 tritt bis auf die §§
44 bis 56 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Artikel
1 §§
44 bis 56 tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.