§ 3 Ermächtigung
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Einheitlichkeit im Meßwesen auf der Grundlage des Internationalen Einheitensystems der Meterkonvention oder zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
- 1.
- Einheiten für Größen festzusetzen und für sie Namen und Einheitenzeichen festzulegen,
- 2.
- die Definitionen der Einheiten festzulegen,
- 3.
- Vorsätze und Vorsatzzeichen zur Bezeichnung dezimaler Teile und Vielfache von Einheiten festzusetzen,
- 4.
- für Größenangaben im geschäftlichen und amtlichen Verkehr die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten, Einheitennamen und Einheitenzeichen zu regeln,
- 5.
- die Schreibweise der Zahlenwerte zu bestimmen.
(2) In Rechtsverordnungen nach Absatz 1 kann auf Veröffentlichungen sachverständiger Stellen verwiesen werden. Hierbei sind in der Rechtsverordnung das Datum der Veröffentlichung und die Bezugsquelle anzugeben.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 2 EinhZeitG Gesetzliche Einheiten im Meßwesen ... Einheiten im Meßwesen sind 1. die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 festgesetzten Einheiten, 2. dezimale Teile und Vielfache ... 2. dezimale Teile und Vielfache dieser Einheiten, die mit den nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 festgesetzten Vorsätzen bezeichnet ...
§ 9 EinhZeitG Auskünfte (vom 12.07.2008) ... Behörde die für die Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund des § 3 erlassenen Vorschriften erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der zur Auskunft Verpflichtete ...
§ 10 EinhZeitG Bußgeldvorschrift (vom 12.07.2008) ... unvollständig oder unrichtig erteilt oder 3. einer Vorschrift einer nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 ergangenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Einheitenverordnung (EinhV)V. v. 13.12.1985 BGBl. I S. 2272; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der EinheitenverordnungV. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Zitate in aufgehobenen TitelnZeitgesetz (ZeitG)
G. v. 25.07.1978 BGBl. I S. 1110, 1262; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
§ 1 ZeitG Gesetzliche Zeit ... 2. Das Skalenmaß ist die Basiseinheit Sekunde nach § 3 Abs. 4 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen vom 2. Juli 1969 (BGBl. I S. 709), ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4787/a66419.htm