Zur Erlangung der Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied hat der Bewerber folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Er muß
- 1.
- bei einem als geprüfter Hufbeschlagschmied anerkannten Meister den Hufbeschlag erlernt haben und bei solchen Meistern mindestens zwei Jahre als Geselle tätig gewesen sein - die Tätigkeit als planmäßiger Beschlagschmied der Wehrmacht oder der Polizei wird auf die Gesellentätigkeit voll angerechnet -,
- 2.
- an einer staatlich anerkannten Hufbeschlaglehrschmiede (2. Abschnitt) oder vor dem 1. April 1941 an einer Heereslehrschmiede oder Polizeilehrschmiede einen Lehrgang im Hufbeschlag besucht und die Hufbeschlagprüfung bestanden haben.