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Zitierungen von § 7 Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 KSKBeiratV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KSKBeiratV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 KSKBeiratV Sitzung (vom 15.08.2025)
... statt, wenn mindestens ein Mitglied des Ausschusses der digitalen Sitzung widerspricht. § 7 Absatz 3 Satz 4 und 5 sowie Absatz 5 Satz 1 und 2 und Absatz 6 gilt für Sitzungen des Ausschusses entsprechend mit der Maßgabe, dass 1. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 11.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 188
Artikel 1 6. KSKBeiratVÄndV Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
... soll nach Möglichkeit eine Frist von einem Monat eingehalten werden." 3. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ... nicht statt, wenn mindestens ein Mitglied des Ausschusses der digitalen Sitzung widerspricht. § 7 Absatz 3 Satz 4 und 5 sowie Absatz 5 Satz 1 und 2 und Absatz 6 gilt für Sitzungen des Ausschusses entsprechend mit der Maßgabe, dass 1. ...
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