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Änderung Anlage 6 StBAPO vom 22.05.2012

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Anlage 6 StBAPO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.05.2012 geltenden Fassung
Anlage 6 StBAPO n.F. (neue Fassung)
in der am 22.05.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 6


(Text neue Fassung)

Anlage 6 (zu § 15 Absatz 3) - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung


vorherige Änderung

 


- mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1138)


- mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1139)