Änderung Anlage 16 StBAPO vom 22.05.2012

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 16 StBAPO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.05.2012 geltenden Fassung
Anlage 16 StBAPO n.F. (neue Fassung)
in der am 22.05.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 16


(Text neue Fassung)

Anlage 16 (zu § 43 Absatz 4) - gehobener Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung


vorherige Änderung

 


- gehobener Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1156)


- gehobener Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1157)


 (keine frühere Fassung vorhanden)



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