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§ 7 - Umweltauditgesetz (UAG)

neugefasst durch B. v. 04.09.2002 BGBl. I S. 3490; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 15.12.1995; FNA: 2129-29 Umweltschutz
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§ 7 Fachkunde



(1) Die erforderliche Fachkunde besitzt ein Umweltgutachter, wenn er auf Grund seiner Ausbildung, beruflichen Bildung und praktischen Erfahrung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist.

(2) Die Fachkunde erfordert

1.
den Abschluss eines einschlägigen Studiums, insbesondere auf den Gebieten der Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften, der Naturwissenschaften oder Technik, der Biowissenschaften, Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften, Geowissenschaften, der Medizin oder des Rechts, an einer Hochschule im Sinne des § 1 des Hochschulrahmengesetzes, soweit nicht die Voraussetzungen des Absatzes 3 gegeben sind,

2.
ausreichende Fachkenntnisse gemäß Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a bis j der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, die in den nachfolgenden Fachgebieten geprüft werden:

a)
Methodik, Durchführung und Beurteilung der Umweltbetriebsprüfung,

b)
Umweltmanagement und die Begutachtung von Umweltinformationen (Umwelterklärung sowie Ausschnitte aus dieser),

c)
zulassungsbereichsspezifische Angelegenheiten des Umweltschutzes, auch in Bezug auf die Umweltdimension der nachhaltigen Entwicklung und die Grundlagen einer nachhaltigen Unternehmensführung, einschließlich der einschlägigen Rechts- und veröffentlichten Verwaltungsvorschriften und

d)
Allgemeines Umweltrecht, nach Artikel 30 Absatz 3 und 6 in Verbindung mit Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erstellte Leitlinien der Kommission und einschlägige Normen zum Umweltmanagement,

3.
eine mindestens dreijährige eigenverantwortliche hauptberufliche Tätigkeit, bei der praktische Kenntnisse über den betrieblichen Umweltschutz erworben wurden.

(3) Von der Anforderung eines Hochschulstudiums nach Absatz 2 Nr. 1 können Ausnahmen erteilt werden, wenn in den Zulassungsbereichen, für die die Zulassung beantragt ist,

1.
eine Fachschulausbildung, die Qualifikation als Meister oder eine gleichwertige Zulassung oder Anerkennung durch eine oberste Bundes- oder Landesbehörde oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts vorliegt und

2.
Aufgaben in leitender Stellung oder als Selbständiger mindestens fünf Jahre hauptberuflich wahrgenommen wurden.

(4) Soweit die Ausnahme des Artikels 22 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 nicht vorliegt, wird ein Umweltgutachter für eine Tätigkeit in einem Land außerhalb der Europäischen Union in folgenden Fachgebieten geprüft:

a)
Kenntnis und Verständnis der Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Umweltbereich des Landes, für das die Zulassung beantragt wird, sowie

b)
Kenntnis und Verständnis der Amtssprache dieses Landes.

Die Fachkundeanforderungen der Absätze 1 bis 3 bleiben hiervon unberührt.





 

Frühere Fassungen von § 7 UAG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2510
aktuell vorher 13.12.2011Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes
vom 06.12.2011 BGBl. I S. 2509
aktuellvor 13.12.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 UAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 UAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 UAG Anforderungen an Umweltgutachter (vom 13.12.2011)
... Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde, wenn sie die in den §§ 5 bis 7 genannten Anforderungen erfüllen. Sie müssen den Nachweis erbringen, dass sie über ... die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Anforderungen der §§ 5 bis 7 zu dem in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bestimmten Zweck näher ...
§ 8 UAG Fachkenntnisbescheinigung (vom 13.12.2011)
... (EG) Nr. 1221/2009 wahrnehmen, wenn sie 1. die Fachkundeanforderungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 3 erfüllt, 2. auf mindestens einem der in § 7 Absatz 2 ... § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 3 erfüllt, 2. auf mindestens einem der in § 7 Absatz 2 Nummer 2 genannten Fachgebiete diejenigen Fachkenntnisse besitzt, die für die ... erforderliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit besitzt. § 7 Absatz 3 gilt entsprechend. (2) Wenn die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt ...
§ 9 UAG Zulassung als Umweltgutachter (vom 01.01.2020)
... wenn der Antragsteller die Anforderungen nach § 4 Abs. 1 und den §§ 5, 6 und 7 Absatz 1 bis 3 erfüllt. Die Zulassung ist auch auf Zulassungsbereiche zu erstrecken, für die ... Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 voraus, dass der Antragsteller die Anforderungen nach § 7 Absatz 4 erfüllt. (2) In dem Zulassungsbescheid ist anzugeben, 1. ...
§ 11 UAG Bescheinigungs- und Zulassungsverfahren (vom 29.01.2013)
... festgestellt. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind 1. die in § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a bis d genannten Fachgebiete und 2. praktische Probleme aus ... als Umweltgutachter einzelne Fachgebiete bereits bestanden hat. (4) Die nach § 7 Absatz 4 Satz 1 erforderlichen Rechts- und Sprachkenntnisse werden in einem Fachgespräch bei ...
§ 12 UAG Mündliche Prüfung
...  im Falle der Zulassung als Prüfer für das Fachgebiet gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c, über mindestens fünf Jahre eigenverantwortliche, ... Einzelfall beantragt ist. Der Prüfer für das Fachgebiet Recht gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d muss zusätzlich die Befähigung zum Richteramt haben. Der ...
§ 18 UAG Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (vom 18.08.2010)
...  (4) Soweit dies zur Feststellung der Anforderungen nach den §§ 7 bis 10 erforderlich ist, dürfen die inländischen Geschäftsräume der ...
§ 21 UAG Aufgaben des Umweltgutachterausschusses (vom 27.06.2020)
... hat die Aufgabe, 1. Richtlinien für die Auslegung und Anwendung der §§ 4 bis 18 und der auf Grund dieser Rechtsvorschriften ergangenen Rechtsverordnungen zu erlassen,  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Artikel 1 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3465; zuletzt geändert durch Artikel 137 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 22 AbfKlärV Sachverständige
... und Fachkunde, wenn sie die Anforderungen erfüllen, die in den §§ 5 bis 7 des Umweltauditgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490), das zuletzt durch ...

UAG-Gebührenverordnung (UAGGebV)
V. v. 04.09.2002 BGBl. I S. 3503; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 44 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
Anlage UAGGebV (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.08.2013)
... Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung je Fachgebiet nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Umweltauditgesetzes 625 b) zuzüglich ...

UAG-Zulassungsverfahrensverordnung (UAGZVV)
neugefasst durch B. v. 12.09.2002 BGBl. I S. 3654; zuletzt geändert durch Artikel 65 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 1 UAGZVV Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter
... über die Voraussetzungen für Ausbildung und praktische Erfahrung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 3 und Abs. 3 des Umweltauditgesetzes, 3. eine Erklärung des ...
§ 5 UAGZVV Mündliche Prüfung (vom 11.07.2009)
... das Prüfungsgespräch, das sich in einzelne Prüfungsabschnitte zu den in § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Umweltauditgesetzes genannten Fachgebieten und in Fragen zu praktischen Problemen ... als zehn Minuten und das Prüfungsgespräch in den Fachgebieten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b und d des Umweltauditgesetzes etwa 15 Minuten sowie in dem Fachgebiet ... a, b und d des Umweltauditgesetzes etwa 15 Minuten sowie in dem Fachgebiet gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes etwa 30 Minuten beträgt. Wenn der ... Anhangs zu dieser Verordnung begehrt, kann die Dauer der Prüfung des Fachgebiets nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes für jede weitere in dem Fachgebiet ... c des Umweltauditgesetzes für jede weitere in dem Fachgebiet gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes durch den Antrag betroffene ... werden. Vor der Unterbrechung einer mündlichen Prüfung sind die Fachgebiete nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b und d des Umweltauditgesetzes und die Fachkenntnisse zu § 11 Abs. ... prüfen sowie begonnene Prüfungen von Zulassungsbereichen in dem Fachgebiet nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes zu beenden. Die Aufteilung der mündlichen ...
§ 5a UAGZVV Fachgespräch (vom 22.12.2011)
... Absatz 5 und jeweils einen Mitarbeiter der Zulassungsstelle in den Fachgebieten nach § 7 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe a und b des Umweltauditgesetzes durchgeführt. Das Fachgespräch ... von Experten, die ihr gegenüber ausreichende Fachkenntnis in den Fachgebieten nach § 7 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe a und b des Umweltauditgesetzes nachgewiesen haben. Experten aus dieser ...
§ 9 UAGZVV Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
... Prüfungsgesprächs sind Fragen aus dem ausgewählten Fachgebiet im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Umweltauditgesetzes. (2) Im Übrigen gelten die §§ 5 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung
V. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1723
Artikel 1 3. UAGZVVÄndV Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung
... Anhangs zu dieser Verordnung begehrt, kann die Dauer der Prüfung des Fachgebiets nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes für jede weitere in dem Fachgebiet ... c des Umweltauditgesetzes für jede weitere in dem Fachgebiet gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes durch den Antrag betroffene ...

Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 95
Artikel 3 UmwRGuaÄndG Änderung des Umweltauditgesetzes
... geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „den §§ 5 bis 7 " durch die Wörter „den §§ 5, 6 und 7 Absatz 1 bis 3" ersetzt. ... „den §§ 5 bis 7" durch die Wörter „den §§ 5, 6 und 7 Absatz 1 bis 3" ersetzt. bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ... nach den Sätzen 1 und 2 voraus, dass der Antragsteller die Anforderungen nach § 7 Absatz 4 erfüllt." b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ... Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Die nach § 7 Absatz 4 Satz 1 erforderlichen Rechts- und Sprachkenntnisse werden in einem Fachgespräch bei ...

Verordnung zur Änderung der UAG-Gebührenverordnung
V. v. 01.12.2006 BGBl. I S. 2764
Artikel 1 UAGGebVÄndV
...  a) Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung je Fachgebiet nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Umweltauditgesetzes 625 Euro b) zuzüglich ...

Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem Umweltauditgesetz an die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2727
Artikel 2 UAGRAnpV Änderung der UAG-Gebührenverordnung
... Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung je Fachgebiet nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Umweltauditgesetzes 625 b) zuzüglich ...

Vierte Verordnung zur Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2725
Artikel 1 4. UAGZVVÄndV Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung
... Absatz 5 und jeweils einen Mitarbeiter der Zulassungsstelle in den Fachgebieten nach § 7 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe a und b des Umweltauditgesetzes durchgeführt. Das Fachgespräch ... von Experten, die ihr gegenüber ausreichende Fachkenntnis in den Fachgebieten nach § 7 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe a und b des Umweltauditgesetzes nachgewiesen haben. Experten aus dieser ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2509
Artikel 1 2. UAGÄndG
... Artikels 12 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009" ersetzt. 8. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt geändert: ... (EG) Nr. 1221/2009 wahrnehmen, wenn sie 1. die Fachkundeanforderungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 3 erfüllt, 2. auf mindestens einem der in § 7 Absatz ... § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 3 erfüllt, 2. auf mindestens einem der in § 7 Absatz 2 Nummer 2 genannten Fachgebiete diejenigen Fachkenntnisse besitzt, die für die ... erforderliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit besitzt. § 7 Absatz 3 gilt entsprechend." b) Absatz 2 Satz 2 und 3 wird wie folgt gefasst: ...