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§ 3 - Kosmetik-Verordnung (KosmetikV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 07.10.1997 BGBl. I S. 2410; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 16.07.2014 BGBl. I S. 1054
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2125-11 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 3 Farbstoffe


§ 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Bei dem gewerbsmäßigen Herstellen oder Behandeln von kosmetischen Mitteln dürfen nur die in Anlage 3 aufgeführten Farbstoffe verwendet werden. Dabei sind die in den Spalten f und g der Anlage angegebenen Verwendungsbeschränkungen zu beachten.

(2) Kosmetische Mittel dürfen gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn der Gehalt an den in Anlage 3 aufgeführten Farbstoffen die in Spalte g der Anlage angegebenen Höchstmengen überschreitet.

(3) Die in Anlage 3 aufgeführten Farbstoffe müssen den in Spalte g der Anlage angegebenen Reinheitsanforderungen entsprechen, wenn sie beim gewerbsmäßigen Herstellen von in Absatz 1 genannten kosmetischen Mitteln verwendet werden. Soweit in den Fußnoten der Anlage 3 Teil A für Reinheitsanforderungen Untersuchungsmethoden der Amtlichen Sammlung nach § 64 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches *) aufgeführt sind, ist die Reinheit nach diesen Methoden zu bestimmen.

(4) Die Verwendung der in Anlage 3 Teil B genannten Farbstoffe ist nur bis zu dem in Spalte h der Anlage festgelegten Zeitpunkt gestattet.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für kosmetische Mittel, die zur Verwendung als Haarfärbe- oder Haartönungsmittel bestimmt sind.

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*)
Zu beziehen durch Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln.


Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und der Kosmetik-Verordnung V. v. 30. Mai 2006 BGBl. I S. 1279 m.W.v. 10. Juni 2006

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Frühere Fassungen von § 3 Kosmetik-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.06.2006Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und der Kosmetik-Verordnung
vom 30.05.2006 BGBl. I S. 1279

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 Kosmetik-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KosmetikV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KosmetikV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 KosmetikV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 10.06.2006)
... 3 solche Stoffe über den dort bezeichneten Zeitpunkt hinaus, 3. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 andere als die dort bezeichneten Farbstoffe, entgegen § 3a Abs. 2 Satz 1 andere ... 3b Abs. 3 Satz 1 andere als die dort bezeichneten UV-Filter oder 4. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2 Farbstoffe, entgegen § 3a Abs. 2 Satz 2 Konservierungsstoffe oder entgegen ... Nichteinhaltung der dort vorgesehenen Einschränkungen oder Anforderungen oder entgegen § 3 Abs. 4 Farbstoffe, entgegen § 3a Abs. 4 Konservierungsstoffe oder entgegen § 3b Abs. 5 ... des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 3a Abs. 3 Satz 1 oder § 3b Abs. 4 kosmetische Mittel gewerbsmäßig ...
§ 6a KosmetikV Übergangsvorschriften (vom 15.01.2013)
... werden. (3) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 3 in Verbindung mit Anlage 3 in der bis zum 23. Dezember 2005 geltenden Fassung entsprechen, ... Juni 2008 an den Endverbraucher abgegeben werden. (8) Kosmetische Mittel, die § 3 in Verbindung mit Anlage 3 Teil A oder § 3a in Verbindung mit Anlage 6 Teil A in der jeweils ...
Anlage 3 KosmetikV (zu § 3) Farbstoffe für kosmetische Mittel (vom 18.01.2008)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung
V. v. 13.12.2005 BGBl. I S. 3479
Artikel 1 38. KosmetikVÄndV
...  „(3) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 3 in Verbindung mit Anlage 3 in der bis zum 23. Dezember 2005 geltenden Fassung entsprechen, ...

Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung
V. v. 11.12.2007 BGBl. I S. 2880
Artikel 1 43. KosmetikVÄndV
... 6a wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Kosmetische Mittel, die § 3 in Verbindung mit Anlage 3 Teil A oder § 3a in Verbindung mit Anlage 6 Teil A in der jeweils ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und der Kosmetik-Verordnung
V. v. 30.05.2006 BGBl. I S. 1279
Artikel 2 2. BedGgstVuKosmetikVÄndV Änderung der Kosmetik-Verordnung
... vom 13. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3479), wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 3 und in § 5e wird jeweils die Angabe „§ 35 des Lebensmittel- und ...


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