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Anlage 4a - Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)

V. v. 31.07.1995 BGBl. I S. 1011; aufgehoben durch § 11 Abs. 2 V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1950; 2015 BGBl. I S. 1006
Geltung ab 09.11.1995; FNA: 210-4-3 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage 4a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von Anlage 4a 2. BMeldDÜV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2011Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
vom 01.03.2011 BGBl. I S. 325
aktuell vorher 01.09.2007Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Ersten und Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
vom 10.07.2007 BGBl. I S. 1388
aktuellvor 01.09.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4a 2. BMeldDÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4a 2. BMeldDÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BMeldDÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 325
Artikel 1 3. BMeldDÜVÄndV
... 9 Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „, 11a" gestrichen. 4. Die Anlagen 4a und 11a werden ...

Verordnung zur Änderung der Ersten und Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 10.07.2007 BGBl. I S. 1388
Artikel 2 BMeldDÜV1u2ÄndV
...  12. Die Anlagen 3, 4, 5, 6, 10 und 11 werden aufgehoben. 13. Die Anlage 4a zu § 5a wird wie folgt geändert: a) Auf den Seiten 1 bis 3 wird jeweils im ...