Änderung Anlage 11b 2. BMeldDÜV vom 01.11.2012

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Anlage 11b 2. BMeldDÜV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2012 geltenden Fassung
Anlage 11b 2. BMeldDÜV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 27.10.2011 BGBl. I S. 2209; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 23.04.2012 BGBl. I S. 609
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 11b


(Text neue Fassung)

Anlage 11b (aufgehoben)


vorherige Änderung

(siehe BGBl. I 1998 S. 3276)



 
 



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