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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2006 aufgehoben

II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Postbank AG (DeutschePostbankAGWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 28.08.2003 BGBl. I S. 1953; aufgehoben durch III. A v 27.04.2006 BGBl. I S. 1256
Geltung ab 01.07.2003; FNA: 2030-14-132 Beamte
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II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 4 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes sowie Abschnitt I Nr. 1 der Anordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Postbank AG vom 3. Juli 2003 übertragen wir die sich aus § 1 Abs. 2 des Postpersonalrechtsgesetzes ergebende Befugnis der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den in Abschnitt I genannten Leiterinnen/Leitern der Bereiche und Abteilungen, soweit sie für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig sind.

Für besondere Fälle behalten wir uns die Vertretung des Dienstherrn vor.