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Anlage 3 - Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (BSAVfV)

neugefasst durch B. v. 28.09.2004 BGBl. I S. 2552; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
Geltung ab 08.01.1986; FNA: 7822-7-2 Sortenschutz, Saatgut
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Anlage 3 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von Anlage 3 BSAVfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 4 Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
vom 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 2 Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
vom 28.11.2014 BGBl. I S. 1937
aktuell vorher 14.03.2012Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
vom 07.03.2012 BGBl. I S. 451
aktuell vorher 25.07.2009Artikel 1 Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
vom 21.07.2009 BGBl. I S. 2111
aktuellvor 25.07.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 BSAVfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BSAVfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSAVfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 07.03.2012 BGBl. I S. 451
Artikel 1 9. BSAVfVÄndV
... der Kreuzung von Sorghum bicolor x Sorghum sudanense" eingefügt. 2. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1 und § 13 Absatz 6) ... eingefügt. 2. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1 und § 13 Absatz 6) Gebührenverzeichnis für ...

Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2111
Artikel 1 7. BSAVfVÄndV
... Gebührensätze bestimmen sich nach dem jeweiligen Gebührenverzeichnis (Anlagen 2 und 3 )." 2. Dem § 13 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) ... „(6) Für die Zulassung von Erhaltungssorten gelten die in Anlage 3 gesondert aufgeführten Gebührentatbestände und Gebührensätze." ... und Gebührensätze." 3. Der Anlage 2 wird folgende Anlage 3 angefügt: „Anlage 3 (zu §§ 12 Absatz 1 und 13 Absatz 6) ... 3. Der Anlage 2 wird folgende Anlage 3 angefügt: „Anlage 3 (zu §§ 12 Absatz 1 und 13 Absatz 6) Gebührenverzeichnis für ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1937
Artikel 2 10. BSAVfVÄndV Weitere Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
... * Soweit nichts anderes angegeben." 3. In Anlage 3 wird Gebührennummer 402.1 wie folgt gefasst:  ...