Änderung Anlage 3 BSAVfV vom 01.10.2021

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Anlage 3 BSAVfV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
Anlage 3 BSAVfV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 4 Abs. 83 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1 und § 13 Absatz 6) Gebührenverzeichnis für Erhaltungssorten


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (aufgehoben)


vorherige Änderung


Gebühren-
nummer | Gebührentatbestand | Rechtsgrundlage
(SaatG)*) | Gebühr
(Euro)

1 | 2 | 3 | 4

4 | Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) in Verbindung mit der
Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeich-
nung (Erhaltungssorten-VO) | |

400 | Verfahren der Sortenzulassung | § 41 |

401 | Entscheidung über die Sortenzulassung | § 42
in Verbindung mit
§ 4 Erhaltungssorten-VO | 30

402 | Registerprüfung | § 44 Abs. 1 bis 3
in Verbindung mit
§ 2 Abs. 2 bis 4
Erhaltungssorten-VO |

402.1 | bei Sorten landwirtschaftlicher Arten und Gemüsearten | | 190

402.2 | bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Unter-
suchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig | | 30

410 | Überwachung der Erhaltung einer Sorte oder einer weiteren
Erhaltungszüchtung | § 37 Satz 2 | 30

420 | Verfahren zur Verlängerung einer Sortenzulassung | § 36 Abs. 2 und 3 |

421 | Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung | | 30

430 | Verfahren zur Eintragung eines weiteren Züchters | § 46 |

431 | Entscheidung über die Eintragung eines weiteren Züchters | | 30

432 | Prüfung des Antrags auf Eintragung als weiterer Züchter
aufgrund der Übernahme der Erhaltungszüchtung | § 48 | 30

440 | Sonstige Verfahren | |

441 | Eintragung von Änderungen in der Person eines in der
Sortenliste Eingetragenen, je Sorte | § 47 Abs. 4 Satz 1 | 30

442 | Rücknahme oder Widerruf einer Sortenzulassung | § 52 Abs. 2 bis 4 Nr. 1 bis 8 | 30

443 | Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters | § 52 Abs. 5
in Verbindung mit
§ 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6
und 8 | 30

444 | Genehmigung des Inverkehrbringens von Saatgut zu ge-
werblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte | § 3 Abs. 2 | 30

445 | Festsetzung einer Auslauffrist für das Inverkehrbringen
einer nicht mehr zugelassenen Erhaltungssorte | § 36 Abs. 3 und § 52 Abs. 6 | 30

446 | Widerspruchsentscheidung | |

446.1 | gegen die Zurückweisung des Zulassungsantrags und die
Rücknahme oder den Widerruf einer Sortenzulassung | § 38 Abs. 3; § 52 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 bis 8 | 30

446.2 | gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung
einer Sortenzulassung | § 36 Abs. 2 und 3 | 30

446.3 | gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung
oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters | § 46; § 52 Abs. 5
in Verbindung mit
§ 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6
und 8 | 30

446.4 | gegen die Zurückweisung eines Antrags für das Inverkehr-
bringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der
Zulassung der Sorte | § 3 Abs. 2 | 30

446.5 | gegen eine andere Entscheidung | | 30


*) Soweit nichts anderes angegeben.



 
(heute geltende Fassung) 



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