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Zitierungen von § 14 FlSichPersAusV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 FlSichPersAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlSichPersAusV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 FlSichPersAusV Erlaubnisprüfung
...  (2) Die Erlaubnisprüfung wird vor einem Prüfungsausschuß nach § 14 abgelegt. (3) Die Erlaubnisprüfung für Flugsicherungsbetriebspersonal wird ...
§ 11 FlSichPersAusV Prüfung zum Erwerb einer Berechtigung, Erteilung und Wirkung der Berechtigungen
... statt. (4) Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuß nach § 14 abgelegt. (5) Bei Bestehen der Prüfung erteilt das Luftfahrt-Bundesamt dem ...
§ 16 FlSichPersAusV Wiederholung
... Aussicht auf Erfolg besteht. (2) Empfehlungen des Prüfungsausschusses nach § 14 für die Wiederholung sind zu ...
§ 23 FlSichPersAusV Überprüfung, Widerruf und Ruhen von Berechtigungen
... und Fertigkeiten der Berechtigungsinhaber von einem Prüfungsausschuß nach § 14 überprüfen lassen. Bei negativem Ergebnis ist die Berechtigung zu widerrufen. Der ... Die Berechtigungen werden widerrufen, wenn von einem Prüfungsausschuß nach § 14 festgestellt wird, daß der Berechtigungsinhaber nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse, ...