§ 4 Zuständigkeit für die Überwachung
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht die Einhaltung der im Rahmen der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des §
1 Absatz 1 dieses Gesetzes zu machenden obligatorischen Angaben. Dabei prüft sie auch die Rückverfolgbarkeit dieser Angaben sowie die Einhaltung von weiteren Pflichten der Marktbeteiligten nach diesem Gesetz und nach auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.
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interne Verweise§ 4a RiFlEtikettG Befugnisse (vom 17.07.2015) ... gekennzeichnet worden ist. (2) Soweit es zur Überwachung nach § 4 erforderlich ist, darf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei Betrieben, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
G. v. 31.10.2007 BGBl. I S. 2527
Artikel 1 3. RiFlEtikettGÄndG ... gestrichen. f) Die bisherige Nummer 6 wird aufgehoben. 5. In § 4 Abs. 1 Satz 2 werden die Nummern 1 bis 3 durch folgende Nummern 1 und 2 ersetzt: ... bis 4 werden wie folgt gefasst: (2) Soweit es zur Überwachung nach § 4 Abs. 1 und 2 erforderlich ist, dürfen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und ...
Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Düngegesetzes
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2539
Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes
G. v. 28.07.2014 BGBl. I S. 1308
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Viertes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
G. v. 08.07.2015 BGBl. I S. 1165
Artikel 1 4. RiFlEtikettGÄndG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes ... für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium)" ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Zuständigkeit für die ... ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Zuständigkeit für die Überwachung Die Bundesanstalt für ... In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Die für die Überwachung nach § 4 Abs. 1 und 2 jeweils zuständigen Behörden ordnen" durch die Wörter „Die ... Satzteil wie folgt gefasst: „Soweit es zur Überwachung nach § 4 erforderlich ist, darf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei Betrieben, ...
Zitate in aufgehobenen TitelnRindfleischetikettierungsverordnung (RiFlEtikettV)
V. v. 09.03.1998 BGBl. I S. 438; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1715
Eingangsformel RiFlEtikettV ... für Gesundheit und für Wirtschaft, - des § 4 Abs. 6 in Verbindung mit § 8 und des § 5 Abs. 1 Satz 2 des ...
§ 8 RiFlEtikettV Gebühren ... Die Bundesanstalt erhebt für Amtshandlungen nach § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 1 des Rindfleischetikettierungsgesetzes nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis ...
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