Düngemittel, die einem zugelassenen Düngemitteltyp entsprechen, dürfen in den Fällen, in denen es in Anlage
1 Spalte 6 oder für einzelne Ausgangsstoffe nach den Tabellen der Anlage
2 vorgeschrieben ist, nur verpackt oder in Packungen oder Behältnissen der dort bezeichneten Art gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden.
§ 9 DüMV Ordnungswidrigkeiten ... vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 oder § 8 Düngemittel, Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder ...