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§ 9 - Stammzellgesetz (StZG)

§ 9 Aufgaben der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung



Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung prüft und bewertet anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Voraussetzungen nach § 5 erfüllt sind und das Forschungsvorhaben in diesem Sinne ethisch vertretbar ist.



 

Zitierungen von § 9 StZG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 StZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StZG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

ZES-Verordnung (ZESV)
V. v. 18.07.2002 BGBl. I S. 2663; zuletzt geändert durch Artikel 51 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 2 ZESV Aufgaben der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
... nach § 8 Abs. 1 und 2 des Stammzellgesetzes (Kommission) prüft und bewertet nach § 9 des Stammzellgesetzes auf Anforderung der zuständigen Behörde, ob Forschungsvorhaben, ...
§ 6 ZESV Berichterstatter (vom 05.04.2017)
... 15). (2) Die Berichterstatter nehmen eine Prüfung und Bewertung nach § 9 des Stammzellgesetzes vor und geben dazu schriftliche oder elektronische Voten für die Stellungnahmen der ...