Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Handwerkstatistikgesetz (HwStatG)

G. v. 07.03.1994 BGBl. I S. 417; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480
Geltung ab 13.03.1994; FNA: 708-25 Wirtschaftsstatistik
| |

§ 1 Zweck, Umfang



(1) Zur Darstellung des Verlaufs und der Struktur der wirtschaftlichen Tätigkeit im Handwerk werden statistische Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.

(2) Die Statistik umfaßt

1.
vierteljährliche Erhebungen,

2.
Zählungen.

(3) (aufgehoben)



 
Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 1 HwStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 4 Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
vom 17.03.2008 BGBl. I S. 399

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 HwStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HwStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HwStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 HwStatG Vierteljährliche Erhebung (vom 25.03.2009)
... Für die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 werden, beginnend mit dem ersten Kalendervierteljahr 2008, Verwaltungsdaten ...
§ 4 HwStatG Zählungen im Handwerk (vom 12.11.2010)
... die Zählungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 werden jährlich, beginnend 2009, für die Erhebungseinheiten nach § 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Artikel 1 MEG III Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
... 2. § 3 Abs. 2 Nr. 3 wird wie folgt gefasst: „3. der Statistik nach § 1 Abs. 2 des ...
Artikel 2 MEG III Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
... „§ 4 Zählungen im Handwerk Für die Zählungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 werden jährlich, beginnend 2009, für die Erhebungseinheiten nach § 2 ...

Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Artikel 4 StatRVereuAnpG Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
... vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246), wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 3 wird aufgehoben. 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ ... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 werden, beginnend mit dem ersten Kalendervierteljahr 2008, Verwaltungsdaten genutzt, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG)
G. v. 31.10.2003 BGBl. I S. 2149; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480
§ 3 VwDVG Daten der Bundesagentur für Arbeit (vom 25.03.2009)
... nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Handelsstatistikgesetzes, 3. der Statistik nach § 1 Abs. 2 des Handwerkstatistikgesetzes, 4. des Statistikregisters nach dem ...