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§ 24 - Bundesstatistikgesetz (BStatG)

neugefasst durch B. v. 20.10.2016 BGBl. I S. 2394; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2727
Geltung ab 30.01.1987; FNA: 29-22 Statistik
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§ 24 Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)



1Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Statistische Bundesamt, soweit es Bundesstatistiken

1.
nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 vorbereitet oder

2.
nach § 3 Absatz 1 Nummer 5, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 2, 2a und § 6 Abs. 1 erhebt oder

3.
aufgrund dieses oder eines sonstigen Bundesgesetzes aufbereitet.

2Das gleiche gilt, soweit dem Statistischen Bundesamt entsprechende Aufgaben bei der Durchführung der Erhebungen nach § 18 obliegen.



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Frühere Fassungen von § 24 BStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.07.2016Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
vom 21.07.2016 BGBl. I S. 1768

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 24 BStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 BStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Mikrozensusgesetz 2005 (MZG 2005)
G. v. 24.06.2004 BGBl. I S. 1350; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1926
§ 9 MZG 2005 Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes
... §§ 23 und 24 des Bundesstatistikgesetzes finden keine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 BStatGuaÄndG Änderung des Bundesstatistikgesetzes
... und das Wort „Weise" durch das Wort „Form" ersetzt. 21. § 24 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „Buchstabe ...