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§ 1 - Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz (RiRegDG)

neugefasst durch B. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1280; zuletzt geändert durch Artikel 105 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 28.12.1999; FNA: 7847-20 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Zweck und Anwendungsbereich



(1) Dieses Gesetz dient der Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, soweit danach eine Verwendung automatisiert verarbeiteter Daten (Daten) über Rinder und Rinderhalter zu Zwecken der Tierseuchenbekämpfung oder der Durchführung und der Kontrolle der Einhaltung der gemeinschaftlichen Beihilferegelungen zugunsten der Landwirtschaft erforderlich ist. § 2 Abs. 3 bis 7 bleibt unberührt.

(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung, soweit eine Verwendung von Daten durch die Vorschriften des Rindfleischetikettierungsgesetzes sowie der auf Grund des Rindfleischetikettierungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen geregelt ist.



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Frühere Fassungen von § 1 RiRegDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 28 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
aktuell vorher 28.12.2006Artikel 2 Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetzes, des Tierschutzgesetzes und des Arzneimittelgesetzes
vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3294
aktuell vorher 25.07.2006Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
vom 19.07.2006 BGBl. I S. 1659
aktuellvor 25.07.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 RiRegDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 RiRegDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RiRegDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1659
Artikel 2 AgrStatGuaÄndG Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1280) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 3 und 4" durch die Angabe „§ 2 ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 28 BMELV-EUAnpG Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
...  In der Langbezeichnung des Gesetzes, in § 1 Absatz 1 Satz 1 und in § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des ...

Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetzes, des Tierschutzgesetzes und des Arzneimittelgesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3294
Artikel 2 TierZRuaNOG Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 3 und 5" durch die Angabe „§ 2 ...