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§ 24 - Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (UPAG k.a.Abk.)

G. v. 22.09.1994 BGBl. I S. 2593; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 14.01.1998; FNA: 2129-28 Umweltschutz
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§ 24 Entsorgung flüssiger Abfälle



(1) In der Antarktis erzeugte flüssige Haushaltsabfälle oder andere flüssige, nicht in § 22 Abs. 1 aufgezählte Abfälle, sind soweit wie möglich aus der Antarktis zu entfernen.

(2) Soweit die Abfälle im Sinne des Absatzes 1 in der Antarktis entsorgt werden dürfen, ist die Entsorgung auf eisfreien Landflächen, auf Meereis, Schelfeis und Festlandseis verboten. Für Stoffe, die von Stationen erzeugt wurden, die auf Schelfeis oder Festlandseis errichtet sind, gilt Satz 1 nicht, wenn die Stoffe in tiefen Eisgruben entsorgt werden und dies die einzig mögliche Art der Entsorgung ist. Diese Gruben dürfen nicht auf bekannten Eisfließlinien liegen, die in eisfreien Gebieten oder in Gebieten mit hoher Abschmelztätigkeit enden.

(3) Die Entsorgung von Abfällen im Sinne des Absatzes 1 in das Meer bedarf der Genehmigung.

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Zitierungen von § 24 Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 UPAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UPAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 UPAG Begriffsbestimmungen, Gebote und Verbote
... Atomgesetzes geordnet zu beseitigen sind. (2) Die in den §§ 17, 18, 20 bis 24 , 26, 29, 32 und 34 und in Rechtsverordnungen nach § 5 Abs. 7 genannten Gebote und Verbote ...
§ 18 UPAG Verbringen von Tieren und Pflanzen in die Antarktis
... entfernen oder durch Verbrennung keimfrei zu entsorgen. Im übrigen gelten die §§ 21 bis 27 dieses Gesetzes. (4) Es ist verboten, lebendes Geflügel oder andere ...
§ 36 UPAG Bußgeldvorschriften
... § 23 Abs. 2 Abfälle im Freien verbrennt; 14. entgegen § 24 Abs. 2 Abfälle auf eisfreien Landflächen, auf Meereis, Schelfeis oder Festlandseis ... Schelfeis oder Festlandseis entsorgt; 15. ohne Genehmigung nach § 24 Abs. 3 Abfälle ins Meer entsorgt; 16. entgegen § 26 Abfälle ...
§ 41 UPAG Notfälle
... Verfahren abgeschlossen ist, oder b) eine nach den §§ 17 bis 31 verbotene Tätigkeit erfordern. (2) Die Unterrichtung der übrigen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMUV (BMUVBGebV)
Artikel 1 V. v. 30.06.2021 BGBl. I S. 2334; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 247
Anlage BMUVBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 16.09.2023)
...  354,00 9 Erteilung der Genehmigung nach § 24 Absatz 3 des Umweltschutzproto- koll-Ausführungsgesetzes 226,00 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 (AntKostV)
neugefasst durch B. v. 22.08.2013 BGBl. I S. 3300; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 26 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
§ 2 AntKostV Gebührenverzeichnis (vom 29.08.2013)
... sind; 3. für die Genehmigung nach § 24 Abs. 3 des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes 250 bis 400 Euro.  ...