Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

Anlage 7 - Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO)

V. v. 17.03.1988 BGBl. I S. 238; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 1 V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868
Geltung ab 01.04.1988; FNA: 9502-19 Schiffssicherheit
|

Anlage 7 Bescheinigung über die Besatzung


Anlage 7 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1988 S. 298 - 299)



 

Zitierungen von Anlage 7 BinSchUO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchUO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BinSchUO Andere Fahrtauglichkeitsbescheinigungen (vom 08.11.2006)
... den §§ 112 bis 123 genügen und in der Bescheinigung über die Besatzung (Anlage 7 ) oder 2. im Schiffsattest eingetragen sein; diese Eintragung genügt nur, wenn sie ...