§ 23 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 4 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Rebenpflanzgutverordnung ... und des § 19 über die Schließung sind nicht anzuwenden." 10. § 23 wird aufgehoben. 11. Der bisherige § 24 wird § 23. 12. Anlage 1 ... 10. § 23 wird aufgehoben. 11. Der bisherige § 24 wird § 23 . 12. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 1 wird folgende ...
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