Änderung Anlage 4 Rebenpflanzgutverordnung vom 14.07.2006

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Anlage 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.07.2006 geltenden Fassung
Anlage 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 14.07.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V v 06.07.2006 BGBl. I 1437
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 4 (zu § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 4) Angaben auf dem Etikett


(Text alte Fassung)

1 Basispflanzgut, Zertifiziertes Pflanzgut, Standardpflanzgut

1.1 Rebenpflanzgut außer Wurzelreben und Pfropfreben

1.1.1 'EWG-Norm'


1.1.2 'Bundesrepublik Deutschland'

1.1.3
Kennzeichen der Anerkennungsstelle

1.1.4 Pflanzgutart

1.1.5 Sortenbezeichnung, gegebenenfalls Klon

1.1.6 Kategorie

1.1.7 Anerkennungsnummer

1.1.8 Erzeugerland

1.1.9 Inhalt (Stück)

1.1.10 Mindestlänge (cm)

1.1.11
Name und Anschrift oder Betriebsnummer des Erzeugers

1.2 Wurzelreben


1.2.1 'EWG-Norm'


1.2.2 'Bundesrepublik Deutschland'


1.2.3 'Wurzelreben'

1.2.4 Kennzeichen der Anerkennungsstelle

1.2.5
Sortenbezeichnung, gegebenenfalls Klon

1.2.6 Kategorie

1.2.7 Erzeugerland

1.2.8 Name
und Anschrift oder Betriebsnummer des Erzeugers

1.3 Pfropfreben

1.3.1 'EWG-Norm'

1.3.2 'Bundesrepublik Deutschland'

1.3.3 'Pfropfreben'

1.3.4 Kennzeichen
der Anerkennungsstelle

1.3.5 'Edelreis ...' (Sortenbezeichnung, gegebenenfalls Klon)


1.3.6 'Unterlage ...' (Sortenbezeichnung, gegebenenfalls Klon)


1.3.7 Kategorie

1.3.8 Erzeugerland

1.3.9 Name
und Anschrift oder Betriebsnummer des Erzeugers

2 Anerkanntes Vorstufenpflanzgut

2.1 Rebenpflanzgut außer Wurzelreben und Pfropfreben

2.1.1
Angaben nach den Nummern 1.1.2 bis 1.1.5 und 1.1.7 bis 1.1.11

2.1.2
'Vorstufenpflanzgut'

2.2 Wurzelreben und Pfropfreben


2.2.1
Angaben jeweils nach den Nummern 1.2.2 bis 1.2.5, 1.2.7 und 1.2.8 sowie 1.3.2 bis 1.3.6, 1.3.8 und 1.3.9

2.2.2 'Vorstufenpflanzgut'


(Text neue Fassung)

1 Basispflanzgut, Zertifiziertes Pflanzgut, Standardpflanzgut

1.1 'EG-Norm'

1.2 Erzeugerland


1.3
Kennzeichen der Anerkennungsstelle

1.4
Name und Anschrift oder Betriebsnummer des Erzeugers

1.5 'Vitis L.'


1.6 Pflanzgutart (§ 2 Nr. 1)


1.7 Kategorie


1.8
Sortenbezeichnung, gegebenenfalls Klon (Bei Pfropfreben ist diese Angabe für die Unterlage und das Edelreis erforderlich.)

1.9 Bezugsnummer
der Partie (§ 2 Nr. 15)

1.10 Inhalt (Stückzahl)


1.11 Länge - nur bei veredelungsfähigen Unterlagsreben


1.12 Erntejahr (bei Edelreisern
und Unterlagsreben das Jahr des Aufwuchses; bei Pfropfreben und Wurzelreben das letzte Rebschuljahr)

2 Anerkanntes Vorstufenpflanzgut

2.1 Angaben nach den Nummern 1.1 bis 1.6 und 1.8 bis 1.12

2.2
'Vorstufenpflanzgut'

3 Kleine Mengen


3.1 Mehr als ein Stück

3.1.1
Angaben nach Nummer 1

3.2 Nur ein Stück

3.2.1 Angaben nach
den Nummern 1.1 bis 1.5 und 1.8

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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