Anlage 3 - Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

neugefasst durch B. v. 21.08.2002 BGBl. I S. 3396; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 21.04.2021 BGBl. I S. 833
Geltung ab 07.07.1998; FNA: 7102-47-11 Genehmigungs- und überwachungsbedürftige Anlagen
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Anlage 3 (zu § 15 Absatz 1 und 2)


Anlage 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

1.
Aktive implantierbare Medizinprodukte

2.
Nachfolgende implantierbare Produkte:

2.1
Herzklappen

2.2
nicht resorbierbare Gefäßprothesen und -stützen

2.3
Gelenkersatz für Hüfte oder Knie

2.4
Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen

2.5
Brustimplantate


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften V. v. 27. September 2016 BGBl. I S. 2203 m.W.v. 1. Januar 2017

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Frühere Fassungen von Anlage 3 MPBetreibV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
vom 27.09.2016 BGBl. I S. 2203
aktuell vorher 01.10.2015Artikel 2 Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
vom 25.07.2014 BGBl. I S. 1227
aktuellvor 01.10.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 MPBetreibV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 MPBetreibV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPBetreibV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 MPBetreibV Besondere Pflichten bei implantierbaren Medizinprodukten (vom 26.05.2021)
... Verordnung (EU) 2017/745. (2) Der Betreiber einer Einrichtung, in der die in Anlage 3 genannten Medizinprodukte implantiert werden, hat die Dokumentation zu diesen Implantaten, mit der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
V. v. 27.09.2016 BGBl. I S. 2203
Artikel 1 2. MedProdRÄndV Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
... beauftragten Messstelle durchgeführt." 27. In der Überschrift der Anlage 3 wird die Angabe „§ 10" durch die Angabe „§ 15" ...


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