- 1.
- entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 eine Maßnahme nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig trifft,
- 2.
- entgegen § 10 Abs. 3 eine betriebliche Katastrophenschutzkraft behindert,
- 3.
- entgegen § 10 Abs. 4 Satz 1 im betrieblichen Katastrophenschutz nicht mitwirkt,
- 4.
- entgegen § 14 Abs. 2 Satz 3 einen Schutzraum nicht vorhält oder nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig errichtet oder
- 5.
- entgegen § 16 Abs. 2 einen Schutzraum zweckentfremdet.