Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
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Eingangsformel - Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)

V. v. 03.03.1997 BGBl. I S. 405; aufgehoben durch § 18 V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2982
Geltung ab 01.04.1997; FNA: 7833-3-11 Tierschutz
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verordnet auf Grund

-
des § 2a Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 1993 (BGBl. I S. 254) von denen Satz 1 gemäß Artikel 48 der Verordnung vom 26. Februar 1993 (BGBl. I S. 278) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr sowie

-
des § 2a Abs. 1, des § 4b, des § 16 Abs. 5 Nr. 4 sowie des § 21b des Tierschutzgesetzes

jeweils in Verbindung mit § 16b Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes nach Anhörung der Tierschutzkommission:



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