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Änderung Anlage 3b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 15.06.2021

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 3b a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.06.2021 geltenden Fassung
Anlage 3b n.F. (neue Fassung)
in der am 15.06.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1666
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3b (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 3b (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Einzelzahlungsverträgen


vorherige Änderung

 


Muster Widerrufsbelehrung Seite 1 (BGBl. 2021 I S. 1678)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 2 (BGBl. 2021 I S. 1679)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 3 (BGBl. 2021 I S. 1680)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 4 (BGBl. 2021 I S. 1681)


 (keine frühere Fassung vorhanden)