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Änderung Anlage 3b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 28.05.2022

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 3b a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.05.2022 geltenden Fassung
Anlage 3b n.F. (neue Fassung)
in der am 28.05.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3b (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Einzelzahlungsverträgen


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

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Anm. d. Red.: In der Bilddatei nicht konsolidiert:

In Abschnitt 2 Nummer 1 wird jeweils die Angabe '§ 357a' durch die Angabe '§ 357b' ersetzt.
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Muster Widerrufsbelehrung Seite 1 (BGBl. 2021 I S. 1678)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 2 (BGBl. 2021 I S. 1679)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 3 (BGBl. 2021 I S. 1680)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 4 (BGBl. 2021 I S. 1681)




(heute geltende Fassung)