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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben

Artikel 9 - Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 (BesRNG k.a.Abk.)

Artikel 9 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Der auf Artikel 8 beruhende Teil der dort geänderten Verordnung kann auf Grund der Ermächtigung des § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes in Verbindung mit dieser Vorschrift durch Verordnung geändert werden.