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§ 7 - EG-Recht-Überleitungsverordnung (EGRechtÜblV k.a.Abk.)

V. v. 18.12.1990 BGBl. I S. 2915; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.01.1991; FNA: 105-3-2-2 Herstellung der Einheit Deutschlands
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§ 7



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1991 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten folgende in Anlage I des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885) aufgeführten Maßgaben außer Kraft:

1.
Kapitel X Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 4 (BGBl. 1990 II S. 1088),

2.
Kapitel X Sachgebiet E Abschnitt III Nr. 14 (BGBl. 1990 II S. 1090),

3.
Kapitel XII Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 2 (BGBl. 1990 II S. 1115).

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Zitierungen von § 7 EG-Recht-Überleitungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 EGRechtÜblV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGRechtÜblV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 EGRechtÜblV (zu § 1) Liste der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften, die nach § 1 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gemäß den von den zuständigen Organen der Europäischen Gemeinschaften erlassenen Ausnahmeregelungen mit folgenden Maßgaben anzuwenden sind:
... 1990 mit folgenden Maßgaben angewendet: a) Die Höhe der Abgabe nach § 7 Abs. 1 wird bis zum Ende des Milchwirtschaftsjahres 1990/91 auf 0,63 DM/100 kg Milch, die nach § 7 ... 7 Abs. 1 wird bis zum Ende des Milchwirtschaftsjahres 1990/91 auf 0,63 DM/100 kg Milch, die nach § 7 Abs. 2 Satz 1 auf 0,32 DM/100 kg Milch festgesetzt. b) Haben Milcherzeuger und Ankaufstelle ihren ... die Erhebung der Mitverantwortungsabgabe ist die Bundesfinanzverwaltung, soweit nicht die in § 7 Abs. 2 Satz 2 bezeichnete Stelle zuständig ist. d) An die Stelle der in § 6 Abs. 3 Satz 2 ...
Anlage 3 EGRechtÜblV (zu § 2 Nr. 2) Liste des Bundesrechts, das gemäß § 2 Nr. 2 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben anzuwenden ist: (vom 27.06.2020)
... nach der Sortenzulassungsanordnung zugelassene Sorte züchten. d) Die Meldung nach § 7 Abs. 1 ist für Saatgut der Ernte 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ... ein Arzneimittel, das nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen oder registriert ist oder nach § 7 als zugelassen gilt. Eines Zertifikates nach Satz 2 bedarf es nicht für die ... Zulassung oder von der Registrierung nach dem Arzneimittelgesetz freigestellt ist. (3) § 7 Abs. 3 Satz 2 und 3, Abs. 3a, 4, 4a, 4b und 5 findet entsprechende Anwendung. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für zur ...