Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.12.2021 aufgehoben
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§ 29 - Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV)

§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
die Binnenschifferpatentverordnung vom 7. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1333), zuletzt geändert durch § 7 Nr. 2 der Verordnung vom 27. Mai 1993 (BGBl. I S. 741),

2.
die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Schifferdienstbücher in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9503-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. März 1988 (BGBl. I S. 333),

3.
die Rheinfährenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9501-11, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch § 17 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung vom 24. Mai 1995 (BGBl. I S. 752).



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