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§ 4 - Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (1. ProdSV)

V. v. 11.06.1979 BGBl. I S. 629; aufgehoben durch § 22 V. v. 17.03.2016 BGBl. I S. 502
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 8053-4-1 Sonstige Vorschriften
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§ 4


§ 4 hat 2 frühere Fassungen und wird in 1 Vorschrift zitiert

Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 ein elektrisches Betriebsmittel auf dem Markt bereitstellt oder

2.
entgegen § 3 Absatz 4 dort genannte Unterlagen nicht bereithält.


Text in der Fassung des Artikels 15 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts G. v. 8. November 2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131 m.W.v. 1. Dezember 2011

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Frühere Fassungen von § 4 1. ProdSV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.12.2011Artikel 15 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
vom 08.11.2011 BGBl. I S. 2178
aktuell vorher 26.06.2008Artikel 3 Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
vom 18.06.2008 BGBl. I S. 1060
aktuellvor 26.06.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 4 1. ProdSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 1. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. ProdSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
V. v. 18.06.2008 BGBl. I S. 1060
Artikel 3 GPSGVÄndV Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
... ersetzt. 3. § 4 wird aufgehoben. 4. Der bisherige § 5 wird § 4 und wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ ...


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