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Anlage - Marktorganisationsgesetz (MOG)

neugefasst durch B. v. 07.11.2017 BGBl. I S. 3746; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 23 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 31.08.1986; FNA: 7847-11 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Anlage (zu § 34a Absatz 1 und § 34f Absatz 2) Betriebsdaten



I. Allgemeine Angaben im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Marktorganisationsgesetz

 
1.
Name und Vorname oder Name des Unternehmens, auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,

2.
Name und Anschrift von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,

3.
Kurzbezeichnung des Betriebsgegenstands,

4.
Länderkennzeichen, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer,

5.
Länderkennzeichen, Postleitzahl und Ort jeweils des Postfachs sowie das Postfach,

6.
Telefonnummer, Faxnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse, Homepage,

7.
falls abweichend von Nummer 1 bis 5: Unternehmensleitung, Vertreter und Empfänger jeweils mit Name, Straße oder Postfach, Postleitzahl, Ort, E-Mail-Adresse, Telefon-, Fax-, Mobilfunknummer,

8.
Handelsregisternummer,

9.
zuständiges Amtsgericht,

10.
Stand Handelsregisterauszug,

11.
Nebenadressen, Standorte,

12.
Zahlbeträge und Angaben zur Bewilligung der Maßnahme.

II. Maßnahmespezifische Daten

 
1.
Name, Anschrift und Registriernummer der Betriebsteile nach der Viehverkehrsverordnung,

2.
Name, Anschrift und Betriebsnummer von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,

3.
Datum des Eintritts des jeweiligen Mitglieds in eine Erzeugerorganisation,

4.
Datum des Austritts des jeweiligen Mitglieds aus einer Erzeugerorganisation,

5.
Betriebsnummer nach der InVeKoS-Verordnung,

6.
Nachweise über vorgeschaltete Verwaltungsverfahren,

7.
landwirtschaftlich genutzte Fläche und Art ihrer Nutzung,

8.
von der Maßnahme betroffene Marktordnungswaren, einschließlich des KN-Codes, und deren Menge,

9.
Produktionsdatum und Produktionsort der Marktordnungsware,

10.
Adresse und Zulassungsnummer des Lagerortes,

11.
Anzeige/Notifizierung der Durchführung oder der Absicht eines Maßnahme relevanten Handelns,

12.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (= Verbrauchssteuernummer), auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,

13.
Steuernummer, zuständiges Finanzamt, Identifikationsmerkmal gemäß § 139a der Abgabenordnung, auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,

14.
Zoll- bzw. EORI-Nummer,

15.
Nummer, Art, besondere Bedingungen und Angaben zu einer Lizenz sowie die Daten der Gültigkeit, Übermittlung, Teilung, Stornierung und Löschung einer Lizenz,

16.
Angaben zu Drittländern (Versendungsland, Ursprungsland und Bestimmungsland),

17.
Beginn und Ende des Kontingentzeitraums,

18.
Toleranz,

19.
Identifikationsnummer und Zeitpunkt der Abschreibung einer Lizenz,

20.
Angaben zur Annahme der Zollanmeldung, zur Überführung in den freien Verkehr und zur Bescheinigung des Ausgangs für lizenzpflichtige Marktordnungswaren,

21.
Tag der Insolvenzeröffnung, Art des Insolvenzverfahrens,

22.
Sicherheiten und die Abrechnungen zum Zweck der Freigabe der Sicherheit,

23.
Maßnahme bezogene Bankverbindungen.

III. Angaben im Zusammenhang mit der Kontrolle

 
1.
Name, Anschrift und Betriebsnummer des Adressaten der Maßnahme,

2.
Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Kontrollen sowie den bei den Kontrollen auskunftserteilenden Personen,

3.
Angaben zum Zeitpunkt der Ankündigung der Kontrollen,

4.
Angaben zu den eingesehenen Dokumenten,

5.
Art und Umfang der durchgeführten Kontrollen,

6.
Feststellungen der Kontrollen, insbesondere Angaben zur Anzahl, zum Gewicht und zum Zustand der von der Maßnahme betroffenen Marktordnungswaren und zur Größe der vermessenen Flächen,

7.
Bewertung der Feststellungen,

8.
Angaben zur Notwendigkeit zusätzlicher Kontrollen des Adressaten der Maßnahme,

9.
Sanktionierung.





 

Frühere Fassungen von Anlage MOG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.07.2022Artikel 2 Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse sowie zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
vom 22.07.2022 BGBl. I S. 1197
aktuell vorher 11.05.2019Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes
vom 06.05.2019 BGBl. I S. 642
aktuell vorher 08.12.2017Artikel 1 Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
vom 28.11.2017 BGBl. I S. 3824
aktuell vorher 01.07.2017 (14.11.2017)Bekanntmachung der Neufassung des Marktorganisationsgesetzes
vom 07.11.2017 BGBl. I S. 3746
aktuell vorher 23.01.2016Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
vom 16.01.2016 BGBl. I S. 52
aktuellvor 23.01.2016früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.