§ 24a - Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 53-4 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 24a Nicht zu berücksichtigende Zeiten


§ 24a hat 2 frühere Fassungen und wird in 8 Vorschriften zitiert

Zeiten nach § 30 des Bundesbesoldungsgesetzes sind nicht ruhegehaltfähig.


Text in der Fassung des Artikels 18 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG) G. v. 4. August 2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053 m.W.v. 9. August 2019

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Frühere Fassungen von § 24a SVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 18 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
aktuell vorher 12.02.2009Artikel 5 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160
aktuellvor 12.02.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 24a SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24a SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 55a SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten (vom 01.01.2024)
... vollendeten 17. Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 24a und nicht als ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 20a, jedoch zuzüglich ...
§ 94b SVG Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldaten (vom 01.07.2020)
... 1 bis 3 ermittelten Ruhegehaltssatz gilt § 97 Abs. 4 entsprechend. (9) Die §§ 24a und 24b sind ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO)
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4628
§ 1 SVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
...  1. die Feststellung, welche Dienstzeiten nach den §§ 20, 20a, 24a , 24b, 25 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes und den §§ 64 bis 69 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 13 BesStMG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Euro." b) In Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b werden nach der Angabe „ § 24a " die Wörter „und nicht als ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Dienst § 23 Ausbildungszeiten § 24 Sonstige Zeiten § 24a Nicht zu berücksichtigende Zeiten § 24b Zeiten in dem in Artikel 3 des ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... sonstige Freistellungen bis zu insgesamt zwölf Monaten" gestrichen. 8. § 24a wird wie folgt gefasst: „§ 24a Zeiten nach § 30 des ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 9 BBeamtGewG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (vom 22.03.2012)
... Dem § 94b wird folgender Absatz 10 angefügt: „(10) Die §§ 24a und 24b sind anzuwenden." 11a. In der Überschrift ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
§ 1 SVZustÜV Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
...  2. die Feststellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach den §§ 20, 24a , 24b, 25 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes und den §§ 64 bis 69 des ...


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