§ 47 - Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 53-4 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 47 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag


§ 47 hat 4 frühere Fassungen und wird in 39 Vorschriften zitiert

(1) 1Auf den Familienzuschlag (§ 11 Abs. 3 Satz 2 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) sind die für Soldaten geltenden Vorschriften des Besoldungsrechts anzuwenden. 2Der Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der nach dem Besoldungsrecht in Betracht kommenden Stufe des Familienzuschlags wird nach Anwendung des Faktors nach § 17 Absatz 1 Satz 1 neben dem Ruhegehalt gezahlt. 3Er wird unter Berücksichtigung der nach den Verhältnissen des Soldaten oder Soldaten im Ruhestand für die Stufen des Familienzuschlages in Betracht kommenden Kinder neben dem Witwengeld gezahlt, soweit die Witwe Anspruch auf Kindergeld für diese Kinder hat oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes haben würde; soweit hiernach ein Anspruch auf den Unterschiedsbetrag nicht besteht, wird er neben dem Waisengeld gezahlt, wenn die Waise bei den Stufen des Familienzuschlages zu berücksichtigen ist oder zu berücksichtigen wäre, wenn der Soldat oder Soldat im Ruhestand noch lebte. 4Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden, wird der Unterschiedsbetrag auf die Anspruchsberechtigten nach der Zahl der auf sie entfallenden Kinder zu gleichen Teilen aufgeteilt. 5§ 40 Absatz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend.

(2) 1Neben dem Waisengeld wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt, der dem Betrag für das erste Kind nach § 66 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes entspricht, wenn in der Person der Waise die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes erfüllt sind, Ausschlussgründe nach § 65 des Einkommensteuergesetzes nicht vorliegen, keine Person vorhanden ist, die nach § 62 des Einkommensteuergesetzes oder nach § 1 des Bundeskindergeldgesetzes anspruchsberechtigt ist, und die Waise keinen Anspruch auf Kindergeld nach § 1 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes hat. 2Der Ausgleichsbetrag gilt für die Anwendung der §§ 53 und 55 nicht als Versorgungsbezug. 3Im Falle des § 55 wird er nur zu den neuen Versorgungsbezügen gezahlt.


Text in der Fassung des Artikels 13 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) G. v. 9. Dezember 2019 BGBl. I S. 2053 m.W.v. 1. Januar 2020

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Frühere Fassungen von § 47 SVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 13 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 18 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 5a Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160
aktuell vorher 09.08.2008Artikel 11 Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
vom 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
aktuellvor 09.08.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 47 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SVG Zweck und Arten (vom 09.08.2019)
... 4. den Unterhaltsbeitrag für Soldaten auf Zeit, 5. den Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2 , 6. die Einmalzahlungen nach § ...
§ 11 SVG Übergangsgebührnisse (vom 01.01.2024)
... entsprechenden Dienstbezüge. Bei der Berechnung ist der Familienzuschlag ( § 47 Abs. 1 Satz 1 ) bis zur Stufe 1 zugrunde zu legen. Die Übergangsgebührnisse erhöhen sich ...
§ 11b SVG Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen (vom 01.01.2023)
...  Beitragszuschussempfänger nach Satz 1, denen der Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2 zusteht, erhalten daneben einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der auf Grundlage des ... daneben einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der auf Grundlage des Unterschiedsbetrags nach § 47 Absatz 1 Satz 2 zu entrichtenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen ... Einnahme. Beitragszuschussempfänger nach Satz 1, denen der Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2 zusteht, erhalten daneben einen Zuschuss, dessen Höhe sich nach den in Satz 4 benannten ... sich nach den in Satz 4 benannten Kriterien bei Zugrundelegung des Unterschiedsbetrags nach § 47 Absatz 1 Satz 2 als beitragspflichtige Einnahme richtet. Sind die Beiträge zur privaten Kranken- ... die auf der Grundlage der Übergangsgebührnisse und des Unterschiedsbetrags nach § 47 Absatz 1 Satz 2 als Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung zu entrichten ...
§ 13b SVG Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung (vom 01.10.2021)
... ohne Wehrsold beurlaubt worden sind, sind die nach den §§ 5, 11 und 47 Abs. 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsleistungen in ihrer Bezugsdauer, die nach § 12 zustehende ... 4 Satz 1 des Soldatengesetzes werden bei der Berechnung der nach den §§ 5, 11, 12 und 47 Absatz 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsbezüge nicht berücksichtigt. (2) Die Kürzung ... Teilzeitbeschäftigung von Soldaten auf Zeit sind die nach den §§ 5, 11 und 47 Abs. 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsleistungen in ihrer Bezugsdauer und die nach § 12 zustehende ...
§ 14 SVG Arten der Dienstzeitversorgung (vom 09.08.2019)
... nach § 26 Abs. 7 Satz 3 Halbsatz 1, 6. Unterschiedsbetrag nach § 47 Abs. 1 Satz 2 und 3 , 7. Ausgleichsbetrag nach § 47 Abs. 2, 8. Anpassungszuschlag nach ... 6. Unterschiedsbetrag nach § 47 Abs. 1 Satz 2 und 3, 7. Ausgleichsbetrag nach § 47 Abs. 2 , 8. Anpassungszuschlag nach § 95 Satz 5, 9. Leistungen nach den ...
§ 17 SVG Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (vom 09.08.2019)
... Dienstbezüge sind 1. das Grundgehalt, 2. der Familienzuschlag ( § 47 Abs. 1 Satz 1 ) bis zur Stufe 1, 3. der Betrag nach Nummer 6 der Vorbemerkungen zu den ...
§ 26 SVG Höhe des Ruhegehalts (vom 01.07.2020)
... 4 und 10. Der Erhöhungsbetrag nach Absatz 7 Satz 3 und der Unterschiedsbetrag nach § 47 Abs. 1 bleiben bei der Berechnung außer Betracht. Die Summe aus Versorgung und Rente darf ... darf nicht hinter dem Betrag der Mindestversorgung zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 zurückbleiben. Zahlbar bleibt mindestens das Ruhegehalt nach den Absätzen 1 ... das Ruhegehalt nach den Absätzen 1 bis 4 und 10 zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 . Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für Witwen und Waisen. (9) ...
§ 53 SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (vom 01.01.2023)
... der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 , 2. (aufgehoben) 3. für Soldaten im Ruhestand, die wegen ... der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 sowie eines Betrages von monatlich 606,67 Euro. (3) (weggefallen) (4) ... der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 ...
§ 55 SVG Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst (vom 01.08.2021)
... sich das frühere Ruhegehalt berechnet, ergibt, zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 , 2. für Witwen und Waisen (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) das Witwen- oder Waisengeld, ... das sich aus dem Ruhegehalt nach Nummer 1 ergibt, zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 , 3. für Witwen (Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) 71,75 Prozent, in den Fällen des ... dem Witwengeld zugrunde liegende Ruhegehalt bemisst, zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 . Ist bei einem an der Ruhensregelung nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 beteiligten ... Versorgung, so erhält er daneben sein Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 und 5 bezeichneten ... dürfen nicht hinter seinem Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 sowie eines Betrages in Höhe von 20 Prozent des neuen Versorgungsbezuges ... die Übergangsgebührnisse berechnet sind, zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 ...
§ 55a SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten (vom 01.01.2024)
... im Ruhestand der Betrag, der sich als Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 ergeben würde, wenn der Berechnung zugrunde gelegt werden a) bei den ... für Witwen der Betrag, der sich als Witwengeld zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 , für Waisen der Betrag, der sich als Waisengeld zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach ... für Waisen der Betrag, der sich als Waisengeld zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 , wenn dieser neben dem Waisengeld gezahlt wird, aus dem Ruhegehalt nach Nummer 1 ergeben ... die Übergangsgebührnisse berechnet sind, zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 ...
§ 55f SVG Abzug für Pflegeleistungen (vom 01.08.2021)
... Ruhegehalt, Witwengeld, Waisengeld, Unterhaltsbeitrag zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 Satz 2 bis 4 , 2. Leistungen nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 bis 7 des Gesetzes über die ...
§ 59 SVG Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene (vom 23.12.2023)
... wird es zur Hälfte auf das Waisengeld zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 angerechnet. Waisengeld wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag ... Unterhalts- oder Rentenanspruch ist auf das Witwengeld und den Unterschiedsbetrag nach § 47 Abs. 1 anzurechnen. Wird eine in Satz 1 genannte Leistung nicht beantragt oder wird auf sie ...
§ 94 SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger (vom 01.01.2020)
... Fassung. 2. Die §§ 1a, 17 Abs. 2 Satz 2, die §§ 45 bis 49, 55a Abs. 1 Satz 7, Abs. 2 bis 7, die §§ 55c bis 56, 58 Abs. 2, die §§ ...
§ 94a SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger (vom 09.08.2019)
... 1991 geltenden Recht mit folgenden Maßgaben: 1. Die §§ 46, 47 , 49, 55a Abs. 1 Satz 7, Abs. 2 bis 7, die §§ 55c bis 55e, 59, 60, 70, 97 Abs. 3, 4, 6 ...
§ 97 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (vom 09.08.2019)
...  1. Die Absätze 3, 4, 6 und 9, die §§ 13a, 13b, 46, 47 , 49, 55a Abs. 1 Satz 3 bis 7, die §§ 55c bis 55f, 59, 60, 70, 71, 73, 74 und 94b Abs. 9 ...
§ 104 SVG Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe (vom 09.08.2019)
... sich das Ruhegehalt berechnet, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 . Satz 1 gilt für Berufssoldaten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand ...
§ 106a SVG Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (vom 24.11.2021)
... sich das Ruhegehalt berechnet, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 . § 53 Absatz 1 Satz 3 und 4 ist nicht anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 ... Endstufe der Besoldungsgruppe, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 . (3) § 11 Absatz 6 Satz 2 zweiter Halbsatz gilt bis zum 31. Dezember 2022 nicht ...
§ 107 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (vom 01.07.2020)
... einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung ruht; der Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 ruht für jedes Jahr einer Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Haushaltsstrukturgesetz (HStruktG)
G. v. 18.12.1975 BGBl. I S. 3091; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 81 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
Artikel 1 HStruktG Bundesbesoldungsgesetz (vom 12.02.2009)
... Wegfall des Ausgleichsbetrages nach § 50 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes oder § 47 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes, sowie beim Wegfall des ...

Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung (SVÜV)
neugefasst durch B. v. 24.03.1993 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 SVÜV Maßgaben (vom 01.09.2020)
... nach § 26 Absatz 7 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes und der Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes bleiben bei der Berechnung außer Betracht. Die Summe aus Versorgung und Rente darf ... darf nicht hinter dem Betrag der Mindestversorgung zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes zurückbleiben. Zahlbar bleibt mindestens das Ruhegehalt nach § 26 Absatz 1 bis ... Absatz 1 bis 4 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes . Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für Witwen und Waisen. (9) ...

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Artikel 22 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1179; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 8 USG Mindestleistung
... 15 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes einschließlich des Unterschiedsbetrags nach § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes , die der oder dem Reservistendienst Leistenden weitergewährt ...
§ 27 USG Auskunfts- und Mitteilungspflichten
... 15 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes einschließlich des Unterschiedsbetrags nach § 47 Absatz 1 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes anzugeben, die sie für die Zeit des Reservistendienstes erhalten. (2) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 19 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
...  „Beitragszuschussempfänger nach Satz 1, denen der Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2 zusteht, erhalten daneben einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der auf Grundlage des ... daneben einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der auf Grundlage des Unterschiedsbetrags nach § 47 Absatz 1 Satz 2 zu entrichtenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen ... Einnahme. Beitragszuschussempfänger nach Satz 1, denen der Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2 zusteht, erhalten daneben einen Zuschuss, dessen Höhe sich nach den in Satz 4 benannten ... sich nach den in Satz 4 benannten Kriterien bei Zugrundelegung des Unterschiedsbetrags nach § 47 Absatz 1 Satz 2 als beitragspflichtige Einnahme richtet. Sind die Beiträge zur privaten Kranken- und ... die auf der Grundlage der Übergangsgebührnisse und des Unterschiedsbetrags nach § 47 Absatz 1 Satz 2 als Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung zu entrichten ...

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 13 BesStMG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 46 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft". 12. § 47 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung ruht; der Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 ruht für jedes Jahr einer Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... § 46 Bewilligung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft § 47 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag § 48 Pfändung, Abtretung und ... 4 Satz 1 des Soldatengesetzes werden bei der Berechnung der nach den §§ 5, 11, 12 und 47 Absatz 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsbezüge nicht berücksichtigt." 15. In § 13c ...
Artikel 21 BwEinsatzBerStG Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... 15 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes einschließlich der Unterschiedsbeträge nach § 47 Absatz 1 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes , die der oder dem Reservistendienst Leistenden weitergewährt werden." 8. ... 15 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes einschließlich der Unterschiedsbeträge nach § 47 Absatz 1 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 11. § 28 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ...

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 14 BwRefBeglG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Unterhaltsbeitrag für Soldaten auf Zeit, 5. den Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2, 6. die Einmalzahlungen nach § 89b." 4. § 4 ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 47 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 47 Abs. 1 Satz 2 und 3" ersetzt.  ... In Nummer 6 wird die Angabe „§ 47 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 47 Abs. 1 Satz 2 und 3" ersetzt. b) In Nummer 9 wird der Punkt durch ein Komma ... In Satz 4 wird die Angabe „§ 53 Abs. 3 und 4" durch die Angabe „§ 47 Abs. 4 Satz 1" ersetzt. 15. § 46 wird wie folgt geändert: a) ... der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 sowie eines Betrages von monatlich 400 Euro zuzüglich des Zweifachen dieses Betrages ... „diese im Monat Dezember nicht zu verdoppeln sind" durch die Angabe „§ 47 Abs. 4 Satz 2 nicht anzuwenden ist" ersetzt. c) In ... Witwengeld, Waisengeld, Unterhaltsbeitrag zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Abs. 1 Satz 2 bis 4, 2. Leistungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 bis 7 des Gesetzes ... wie folgt gefasst: „Die §§ 1a, 17 Abs. 2 Satz 2, die §§ 45 bis 49, 55a Abs. 1 Satz 7, Abs. 2 bis 7, die §§ 55c bis 56, 58 Abs. 2, die §§ ... a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Die §§ 46, 47 , 49, 55a Abs. 1 Satz 7, Abs. 2 bis 7, die §§ 59, 60, 70, 97 Abs. 3, 4, 6 und 9 sowie ... Maßgaben: 1. Die Absätze 3, 4, 6 und 9, die §§ 13a, 13b, 46, 47 , 49, 55a Abs. 1 Satz 3 bis 7, die §§ 59, 60, 70, 71, 73, 74 und 94b Abs. 9 sowie § ... vom 15. April 1970 (BGBl. I S. 339). 2. Für den Unterschiedsbetrag nach § 47 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt der Faktor nach § 17 Abs. 1 Satz 1 entsprechend. 3. ...

Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 1 EinsatzVVerbG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 3 wird wie folgt gefasst: „3. Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag § 47 ". 2. § 11 Absatz 6 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 ...

Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386
Artikel 9 AltGGEG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
...  3. In § 55b Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „, wobei § 47 Absatz 4 Satz 2 nicht anzuwenden ist" ...

Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2232
Artikel 7 BeamtStGuaÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... sich das Ruhegehalt berechnet, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 . Satz 1 gilt für Berufssoldaten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 10 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... wird es zur Hälfte auf das Waisengeld zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 angerechnet. Waisengeld wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag ...

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 10 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... sich das Ruhegehalt berechnet, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 . § 53 Absatz 1 Satz 3 und 4 ist nicht anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht ... Endstufe der Besoldungsgruppe, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 . (3) § 11 Absatz 6 Satz 2 zweiter Halbsatz gilt bis zum 31. Dezember 2021 nicht ...

Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 13 BesStMV Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung
... nach § 26 Absatz 7 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes und der Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes bleiben bei der Berechnung außer Betracht. Die Summe aus Versorgung und Rente darf nicht ... darf nicht hinter dem Betrag der Mindestversorgung zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes zurückbleiben. Zahlbar bleibt mindestens das Ruhegehalt nach § 26 Absatz 1 bis 4 und 10 ... Absatz 1 bis 4 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes . Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für Witwen und Waisen. (9) Die ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 11 WehrRÄndG 2008 Soldatenversorgungsgesetz
... Teilzeitbeschäftigung von Soldaten auf Zeit sind die nach den §§ 5, 11 und 47 Abs. 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsleistungen in ihrer Bezugsdauer und die nach § 12 ... Satz 3 wird die Angabe „, § 49 Abs. 2 Satz 3" gestrichen. 16. In § 47 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „(§ 11 Abs. 2 Satz 5 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1063; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Artikel 5 2. BPersVGuaÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... sich das Ruhegehalt berechnet, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 . § 53 Absatz 1 Satz 3 und 4 ist nicht anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht ... Endstufe der Besoldungsgruppe, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1 . (3) § 11 Absatz 6 Satz 2 zweiter Halbsatz gilt bis zum 31. Dezember 2020 nicht ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundessonderzahlungsgesetz (BSZG)
neugefasst durch B. v. 28.02.2005 BGBl. I S. 464; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
§ 4 BSZG Versorgungsbezüge (vom 01.07.2009)
... Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 Satz 2 bis 4 des Beamtenversorgungsgesetzes und § 47 Abs. 1 Satz 2 bis 4 des Soldatenversorgungsgesetzes, 2. Übergangsgeld für ...

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Artikel 2 G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061, 1062; aufgehoben durch Artikel 34 Abs. 7 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
§ 9 USG Mindestleistung (vom 01.09.2019)
... 15 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes einschließlich der Unterschiedsbeträge nach § 47 Absatz 1 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes , die der oder dem Reservistendienst Leistenden weitergewährt werden. (3) ...
§ 26 USG Auskunfts- und Mitteilungspflichten (vom 01.09.2019)
... 15 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes einschließlich der Unterschiedsbeträge nach § 47 Absatz 1 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes anzugeben, die sie für die Zeit des Reservistendienstes erhalten. (2) ...


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