Änderung § 14 SVG vom 12.02.2009

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 5 BwEinsatzBerStG am 12. Februar 2009 und Änderungshistorie des SVG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 14 SVG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.02.2009 geltenden Fassung
§ 14 SVG n.F. (neue Fassung)
in der am 09.08.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 18 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 14


(Text neue Fassung)

§ 14 Arten der Dienstzeitversorgung


vorherige Änderung nächste Änderung

(1) Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten umfasst:



Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten umfasst:

(Textabschnitt unverändert)

1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

2. Unfallruhegehalt,

3. Übergangsgeld,

4. Ausgleich bei Altersgrenzen,

5. Erhöhungsbetrag nach § 26 Abs. 7 Satz 3 Halbsatz 1,

vorherige Änderung nächste Änderung

6. Unterschiedsbetrag nach § 47 Abs. 1 Satz 2,



6. Unterschiedsbetrag nach § 47 Abs. 1 Satz 2 und 3,

7. Ausgleichsbetrag nach § 47 Abs. 2,

vorherige Änderung

8. Anpassungszuschlag nach § 95 Abs. 2 Satz 5,

9. Leistungen nach den §§ 70 bis 74.

(2) Zur Dienstzeitversorgung gehört ferner die jährliche Sonderzahlung
nach § 47 Abs. 3 und 4.



8. Anpassungszuschlag nach § 95 Satz 5,

9. Leistungen nach den §§ 70 bis 74,

10. Einmalzahlungen
nach § 89b.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed