Auf Grund des §
41a Abs. 4 des
Bundeswaldgesetzes vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037) der durch Gesetz vom 27. Juli 1984 (BGBl. I S. 1034) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
In der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2002 wird eine Bundeswaldinventur durchgeführt. Stichtag für die Auswertung der Daten ist der 1. Oktober 2002.
Die Bundeswaldinventur ist nach einem einheitlichen terrestrischen Stichprobenverfahren mit gleichmäßig systematischer Stichprobenverteilung über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im 4 x 4 km Quadratverband durchzuführen. Verdichtungen erfolgen gemäß der Anlage.
An den Stichprobenpunkten im Wald werden nachstehende Grunddaten gemessen oder beschrieben:
- 1.
- Betriebsart,
- 2.
- Eigentumsart,
- 3.
- Bestandesstruktur,
- 4.
- Baumarten,
- 5.
- Alter,
- 6.
- Baumdurchmesser,
- 7.
- Baumhöhe an ausgewählten Probebäumen,
- 8.
- Walderschließung (Forstwege) in den neuen Bundesländern,
- 9.
- Geländeform,
- 10.
- Schäden,
- 11.
- Waldränder und
- 12.
- Totholz.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Das Stichprobengrundnetz im 4 x 4 km Quadratverband wird wie folgt verdichtet:
Auf einen 2,83 x 2,83 km Quadratverband in
- -
- Bayern im Bereich der Forstdirektionen Schwaben und Mittelfranken,
- -
- Niedersachsen in den Wuchsgebieten Niedersächsischer Küstenraum und Mittel-Westniedersächsisches Tiefland,
- -
- Thüringen außer im Bereich des Thüringer Waldes (mit den Forstämtern Schwarzburg, Neuhaus, Gehren, Ilmenau, Oberhof, Schnellbach und Teilbereichen der Forstämter Eisenach, Marktgölitz, Leutenberg).
Auf einen 2 x 2 km Quadratverband in
- -
- Baden-Württemberg, gesamtes Landesgebiet,
- -
- Mecklenburg-Vorpommern, gesamtes Landesgebiet,
- -
- Schleswig-Holstein, gesamtes Landesgebiet.
Sowohl der 2,83 x 2,83 km Quadratverband wie auch der 2 x 2 km Quadratverband werden gemäß der folgenden Abbildung in das 4 x 4 km Grundnetz eingepaßt:
(Abb. siehe BGBl. I 1998 S. 1181)